Kreis Höxter (r). Damit Vereine im Kreis Höxter die Möglichkeit bekommen, finanzielle Verluste durch die Corona-Pandemie wieder auszugleichen, macht die Geschäftsstelle Ehrenamt des Kreises Höxter auf drei Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalens aufmerksam.

„Im Zuge der Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung in Verbindung mit der Corona-Pandemie können zahlreiche öffentliche Brauchtumsveranstaltungen nicht stattfinden, insbesondere aus dem Bereich des Karnevals, aber auch des Schützenwesens, die durch Vereine ehrenamtlich organisiert und durchgeführt werden. Das hat natürlich auch finanzielle Auswirkungen zur Folge“, berichten die Ehrenamtsmanagerinnen des Kreises Höxters, Katharina Serinelli und Bernadett Walker. Mit drei landeseigenen Förderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen sollen die verschiedenen Organisationen nach dieser herausfordernden Zeit unterstützt werden:

„ZukunftBrauchtum“

Gefördert werden die Ausfall- und Vorbereitungskosten für Brauchtumsveranstaltungen, die im Zeitraum vom 1. November 2021 bis zum 31. Mai 2022 pandemiebedingt abgesagt werden mussten. Dazu zählen beispielsweise Ausgaben für Mieten für Veranstaltungsräume, Zelte, Mobiliar oder Geschirr, die trotz Absage der Veranstaltungen angefallen sind. Die Sonderhilfe wird nicht für Anschaffungen zum dauerhaften Nutzen und Verbleib beim Verein gewährt, wie es unter anderem beim Erwerb von Mobiliar und wiederverwendbarer Ausstattung der Fall ist. Fristende der Antragsstellung: 31. Mai 2022

„NeustartMiteinander“

Das Land Nordrhein-Westfalen bietet Organisationen und Vereinen finanzielle Unterstützung für bis zu zwei Veranstaltungen, die im Zeitraum bis zum 15. November 2022 durchzuführen sind. Die Sonderhilfe gilt für sämtliche Ausgaben, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der geförderten Veranstaltung stehen. Dazu gehören unter anderem Mieten für Veranstaltungsräume/Zelte, Mobiliar oder Geschirr sowie Kosten für Catering und Werbung. Nicht gefördert werden neben Anschaffungen zum dauerhaften Nutzen unter anderem auch Zahlungen von Gehältern oder Honoraren an Vereinsmitglieder oder Vereinsfahrten. Fristende der Antragsstellung: 30. September 2022

„SicherungVereine“

Die Sonderhilfe umfasst einen einmaligen Zuschuss zur Überwindung eines durch die Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpasses, der zu einer Existenzgefährdung in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte. Hierunter können unter anderem Mieten/Pachten für Vereinsräume fallen, Energiekosten, Versicherungen oder Steuerverpflichtungen. Betrachtet wird der Zeitraum vom 1. November 2021 bis 30. Juni 2022, in dem ein Wegfall von Einnahmen oder nicht zu verhindernde Ausgaben stattgefunden haben müssen, die zu einem finanziellen Engpass führen. Davon ausgeschlossen sind Maßnahmen, die nicht der Existenzsicherung des Vereins dienen, wie Vereinsfahrten oder Vereinsfeste. Fristende der Antragsstellung: 31. Juli 2022 Die Anmeldemöglichkeiten sind auf der Seite der Geschäftsstelle Ehrenamt des Kreises Höxter zu finden: www.ehrenamt.kreis-hoexter.de/6973