NRW (red). Wie geht es weiter mit der Grundsteuer? Nach dem Grundsteuer-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig seien. Dem Gesetzgeber wurde eine Frist bis Ende des Jahres 2019 eingeräumt, eine neue gesetzliche Grundlage zu schaffen.

„Die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den ‚alten‘ Bundesländern sind jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar. Das Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964 führt zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen, für die es keine ausreichende Rechtfertigung gibt“, heißt es in der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts.

Nach der Verabschiedung eines neuen Gesetzes soll zunächst eine Übergangsfrist bis Ende des Jahres 2024 gültig sein. „Wir werden jetzt genauso zügig wie sorgfältig ausloten, wie die Reformmodelle aussehen sollen“, erläuterte Lienenkämper, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, in einer Pressemitteilung des Landes NRW.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts führt dazu, dass in Deutschland rund 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten neu bewertet werden müssen. „Dabei wird es auch darauf ankommen, die notwendige Infrastruktur aufzubauen, um diese Aufgabe stemmen zu können“, betonte Minister Lienenkämper. Nach Angaben des Landes NRW erhalten Kommunen landesweit rund 3,6 Milliarden Euro aus dieser Steuerart, womit die Grundsteuer wichtige Einnahmequellen sei.