Kreis Höxter (r). Vorerkrankte Menschen nach § 3 der Impfverordnung können ab Freitag, 30. April, einen Impftermin über das Portal der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) vereinbaren. Das hat das Land Nordrhein-Westfalen angekündigt. Kontaktpersonen von Schwangeren und Pflegebedürftigen können weiterhin für ihre Terminvereinbarung das Portal des Kreises Höxter nutzen. Hier werden ebenfalls ab Freitag neue Termine für die kommende Woche eingestellt.

Allerdings weist Christian Schormann, stellvertretender organisatorischer Leiter des Impfzentrums des Kreises Höxter, auf die weiterhin begrenzte Menge an verfügbaren Impfdosen hin. „Unsere Terminplanung richtet sich an der Impfstoffmenge, die wir vom Land zur Verfügung gestellt bekommen. Wir bitten daher um Verständnis, dass auch am Freitag alle Termine bereits nach kurzer Zeit vergeben sein könnten. Das können wir leider nicht ändern“, so Schormann.

Wichtig für die Kontaktpersonen Schwangeren und Pflegebedürftigen sei zudem, dass sie beim Termin im Impfzentrum in Brakel ihre Impfberechtigung nachweisen müssen. „So müssen etwa Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen zwingend etwa den Bescheid der Pflegekasse über die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit mitbringen. Des Weiteren ist das Formular zur Kontaktperson zum Impftermin ausgefüllt mitzubringen. Ohne einen derartigen Nachweis müssen die Menschen am Impfzentrum leider abgewiesen werden, selbst wenn sie einen Termin vereinbart haben“, sagt Christian Schormann. „Zudem bitten wir alle impfberechtigten Menschen, die einen Termin vereinbaren möchten, dazu die entsprechenden Portale zu nutzen. So müssen Menschen mit Vorerkrankungen ihren Termin über die KVWL vereinbaren, Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren können das Portal des Kreises Höxter nutzen.“

Anbei die wichtigsten Informationen zur Vereinbarung von Impfterminen für die unterschiedlichen Personengruppen:

  • Menschen mit Vorerkrankungen nach §3 der Impfverordnung:
    Die Terminbuchung für Vorerkrankte ist ab dem 30. April 2021, 8 Uhr möglich. Sie kann online über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer (0800) 116 117 02 für Westfalen-Lippe erfolgen. Partnerbuchungen werden aufgrund technischer Voraussetzungen ab diesem Moment nicht mehr möglich sein. Personen ab 70 Jahren, die dringend mit ihrem Partner geimpft werden wollen, sollten daher bis zum 29. April 2021 einen Impftermin vereinbaren.
    Der Nachweis einer Vorerkrankung erfolgt über eine formlose Bescheinigung des Arztes, die zum Impftermin mitzubringen ist. Dabei wird die Zugehörigkeit zur impfberechtigten Personengruppe nach Coronavirus-Impfverordnung (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 a - j) bescheinigt – diese Fälle bedürfen keiner konkreten Diagnose. Personen mit Vorerkrankungen der Priorität 2 sind:
    -Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung,
    -Personen nach Organtransplantation,
    -Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression,
    -Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen,
    -Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung,
    -Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen, Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen,
    -Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung,
    -Personen mit chronischer Nierenerkrankung,
    Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40).

Bis zu zwei Kontaktpersonen von Schwangeren:
Terminvereinbarungen sind über das Buchungsportal des Kreises Höxter unter www.impfung-kreis-hoexter.de möglich. Zum Impftermin im Impfzentrum des Kreises Höxter muss ein ausgefülltes Formular mitgebracht werden, dass unter corona.kreis-hoexter.de zu finden ist. Zudem müssen die Kontaktpersonen folgende Dokumente ebenfalls zum Impftermin mitbringen:
-Personalausweis oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis der Kontaktperson und
-Nachweis der Impfberechtigung etwa durch Kopie des Mutterpasses.

Bis zu zwei Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen, die nicht in einer Einrichtung leben
Terminvereinbarungen sind über das Buchungsportal des Kreises Höxter unter www.impfung-kreis-hoexter.de möglich. Zum Impftermin im Impfzentrum des Kreises Höxter muss ein ausgefülltes Formular mitgebracht werden, dass unter corona.kreis-hoexter.de zu finden ist. Zudem müssen die Kontaktpersonen folgende Dokumente ebenfalls zum Impftermin mitbringen:
-Altersnachweis der pflegebedürftigen Person oder ärztliche Bescheinigung über eine Diagnose der Prioritätsgruppe 2 der pflegebedürftigen Person (erhältlich über Hausarzt) und

-Kopie des bereits vorliegenden Bescheides der Pflegekasse über die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit oder ein anderes, dementsprechendes Dokument der Pflegekasse, zum Beispiel über die Gewährung von Leistungen, Höherstufungen im Pflegegrad etc.

Hohes Anruferaufkommen bei der Kreisverwaltung

Derzeit gehen täglich mehr als 500 Anrufe sowie hunderte Mails beim Kreis Höxter ein. Viele Menschen fragen nach, wann und wie sie persönlich einen Impftermin vereinbaren können. „Wir verstehen, dass gerade in dieser Phase des Impfprozesses viele Menschen Fragen haben. Deshalb bündeln wir auf unserer Internetseite die wichtigsten Informationen und geben regelmäßig die wichtigsten Neuigkeiten über die Medien an die Öffentlichkeit“, sagt Matthias Kämpfer, Leiter des Krisenstabes des Kreises Höxter. Er bittet alle Bürgerinnen und Bürger darum, vor einem Anruf oder einer Mail an die Kreisverwaltung erst die bestehenden Informationskanäle zu nutzen. „Sicher kann ein Großteil der Fragen dann bereits beantwortet werden“, so Kämpfer.