Kreis Höxter (red). Seit dem 3. Juni liegt die Inzidenz im Kreis Höxter unterhalb der Grenze von 35. Damit treten gemäß der Coronaschutzverordnung des Landes NRW weitere Lockerungen des öffentlichen Lebens in Kraft. Sie gelten ab dem kommenden Freitag, 11. Juni.

Einige der möglichen Lockerungen sind jedoch an negative Schnelltests („Bürgertests“) geknüpft. „Die neuen Regeln betreffen vielzählige Bereiche. Unter anderem werden die Kontaktbeschränkungen weiter zurückgefahren“, erklärt Matthias Kämpfer, Leiter des Krisenstabes des Kreises Höxter. So seien ab Freitag zum Beispiel wieder Partys und vergleichbare Feiern unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. „Im Außenbereich sind bis zu 100 Gäste zulässig, innen bis zu 50. Allerdings müssen alle Gäste einen aktuellen negativen Schnelltest vorweisen können, sofern sie nicht als genesen gelten oder bereits vollständigen Impfschutz haben.  Zudem müssen die Gastgeber die einfache Rückverfolgbarkeit gewährleisten, indem sie etwa eine Gästeliste führen.“ Der Krisenstabsleiter weist zudem darauf hin, dass negative Ergebnisse von Schnelltests („Bürgertests“) für 48 Stunden gültig sind.

Landrat Michael Stickeln begrüßt die erneuten Lockerungen, appelliert aber auch an das Verantwortungsbewusstsein aller Bürgerinnen und Bürger: „Im vergangenen Herbst gehörten private Veranstaltungen zu den wesentlichen Infektionstreibern. Deshalb müssen wir uns jetzt alle sehr achtsam verhalten, um unsere Erfolge in der Pandemiebekämpfung nicht zu gefährden. Es muss im Interesse aller Gastgeberinnen und Gastgeber liegen, die Gäste so gut es geht vor einer Corona-Infektion zu schützen. Deshalb ist die Testpflicht bei privaten Feiern und Partys unbedingt einzuhalten.“ Alle Ordnungsämter der Städte seien gebeten, anlassbezogen zu kontrollieren.

„Zudem bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger, trotz der Lockerungen auch weiterhin regelmäßig das Angebot der kostenlosen Schnelltests zu nutzen. Sie sind ein sehr effektives Mittel, um Infektionen frühzeitig zu erkennen.“

Ab Freitag, 11. Juni, gelten im Kreis Höxter nun unter anderem die folgenden, zusätzlichen Lockerungen:

  • Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt. Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für 100 Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten erlaubt
  • Innengastronomie ist ohne vorherige Tests möglich, da auch die Landesinzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 35 liegt und ab Freitag die Inzidenzstufe 1 gilt.
  • Außerschulische Bildungsangebote sind bei ausreichender Belüftung ohne Maske an einem festen Sitzplatz möglich. Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten ist innen mit bis zu 30 Personen erlaubt, sofern negative Testergebnisse vorliegen.
  • Gruppenangebote im Bereich Kinder- und Jugendarbeit sind innen mit 30 und außen mit 50 Menschen ohne Altersbegrenzung und ohne Test erlaubt.
  • Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 1.000 Personen erlaubt, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind.
  • Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit Gesang/Blasinstrumenten kann mit 30 bzw. 50 Personen stattfinden, wenn ein negativer Test vorliegt.
  • Außen und innen ist Kontaktsport mit bis zu 100 Personen möglich.
  • Die Sportausübung (zum Beispiel in Fitnessstudios oder auf Sportplätzen) ist generell ohne vorherigen Test möglich, da auch die Landesinzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 35 liegt und ab Freitag die Inzidenzstufe 1 gilt.
  • Freibäder dürfen ohne vorherigen Test öffnen.
  • Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen dürfen für bis zu 100 Personen öffnen, sofern negative Tests vorliegen.
  • Partys sind außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen ohne Abstand möglich, sofern negative Tests vorliegen.