Kreis Höxter (red). In Ostwestfalen, im Raum Senne und Eggegebirge konnte jetzt eine Wölfin mit der Kennung GW1897f durch wiederholten genetischen Nachweis über einen Zeitraum von sechs Monaten hinweg nachgewiesen werden. Nordrhein-Westfalens Umweltministerin Ursula Heinen-Esser: "Damit können wir in Ostwestfalen im Bereich der Senne dauerhaft wieder mit einem stationären Wolf rechnen."

Schon zwei Jahre zuvor hatte sich die Wölfin GW1044f im Bereich des Truppenübungsplatzes Senne dauerhaft angesiedelt, worauf mit Wirkung vom 20. Dezember 2018 das "Wolfsgebiet Senne" ausgewiesen wurde. Wölfin GW1044f wurde jedoch seitdem nicht mehr nachgewiesen.

Aufgrund der nunmehr neuen Wölfin GW1897f wird das alte, bestehende "Wolfsgebiet Senne" zum neuen "Wolfsgebiet Senne - Eggegebirge" erweitert. Die neue Abgrenzung umfasst jetzt 1.667 km² Wolfsgebiet und 2.827 km² umgebende Pufferzone.

Dazu der heimische Landtagsabgeordnete Matthias Goeken: „Ein Wolfsgebiet wird bei einer festen Ansiedlung von Wölfen ausgewiesen, das heißt, wenn ein Wolf über die Dauer von einem halben Jahr mehrfach in einem Gebiet nachgewiesen werden kann. Die Abgrenzungen hat das zuständige Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) auf der Grundlage fachlicher Kriterien vorgenommen.“

Das neue Wolfsgebiet umfasst insbesondere die Truppenübungsplätze im Bereich Senne, den Naturraum Egge sowie weitere zusammenhängende waldreiche Gebiete und folgende Städte und Gemeinden vollständig oder teilweise (Teilbereiche in Klammern):

  • Kreisfreie Stadt Bielefeld (Teil südwestlich der A 2/B 66)
  • Kreis Gütersloh: Stadt Schloß Holte-Stukenbrock.
  • Kreis Lippe: Städte Detmold, Horn-Bad Meinberg, Lage und
  • Oerlinghausen, Gemeinden Augustdorf und Schlangen.
  • Kreis Paderborn: Städte Bad Lippspringe, Paderborn und Lichtenau, Gemeinden Altenbeken, Borchen und Hövelhof.
  • Kreis Höxter: Städte Bad Driburg, Brakel (Teilbereich westlich der B252), Nieheim (Teilbereich westlich der B252), Steinheim (Teilbereich westlich der B252), Warburg (Teilbereiche westlich der B252 und der L837) und Willebadessen (Teilbereich westlich der B252). Die umliegende "Pufferzone" umfasst die folgenden Städte und Gemeinden vollständig oder teilweise (Teilbereiche in Klammern):
  • Kreis Gütersloh: Städte Gütersloh, Rietberg und Verl.
  • Hochsauerlandkreis: Stadt Marsberg.
  • Kreis Höxter: Städte Beverungen, Borgentreich, Brakel (Teilbereich östlich der B252), Höxter, Marienmünster, Nieheim (Teilbereich östlich der B252), Steinheim (Teilbereich östlich der B252), Warburg (Teilbereiche östlich der B252 und der L837) und Willebadessen (Teilbereich östlich der B252).
  • Kreis Lippe: Städte Bad Salzuflen, Barntrup, Blomberg, Lemgo, Lügde und Schieder-Schwalenberg, Gemeinden Dörentrup, Extertal, Kalletal und Leopoldshöhe.
  • Kreis Paderborn: Städte Bad Wünnenberg, Büren, Delbrück und Salzkotten.
  • Kreisfreie Stadt Bielefeld (Teil nordöstlich der A2/B66).

Bei der jetzigen Neuabgrenzung werden die Stadt Lichtenau und die Gemeinde Borchen im Kreis Paderborn sowie die Stadt Bad Driburg und weitere Teile des Kreises Höxter westlich der B252 (bzw. westlich der L857 und L552 als südliche Verlängerung der B252 in Warburg bis zur Landesgrenze) von der bisherigen Pufferzone in das zukünftige Wolfsgebiet "Senne-Eggegebirge" überführt. Die Stadt Marsberg im Hochsauerlandkreis wird nun als Teil der Pufferzone erstmalig Bestandteil der Förderkulisse.

Die genaue Lage der Flächen wird im Internet auf der Plattform www.wolf.nrw unter "Wolfsgebiet Senne - Eggegebirge" dargestellt.