Höxter (red). Aufgrund der seit Montag, 08.03.2021 geltenden Regelungen der Coronaschutzverordnung NRW ist Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel mit Einschränkungen wieder zulässig.

Aus diesem Grund sind die Außensportanlagen der Stadt Höxter ab sofort wieder für den Sportbetrieb unter folgenden Voraussetzungen geöffnet:

1. für Sport von höchstens fünf Personen aus höchstens zwei verschiedenen Hausständen oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes

2. für Sport als Ausbildung im Einzelunterricht

3. für Sport in Gruppen von höchstens zwanzig Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen. Zur Möglichkeit der Rückverfolgbarkeit sind Teilnehmerlisten zu führen, die durch die Aufsichtsperson vier Wochen lang aufzubewahren sind.

Zwischen den unter 1 - 3 genannten Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf der Sportanlage betreiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, von Sportanlagen ist unzulässig. „ Die Regeln sind strikt einzuhalten. Wir bitten alle Sportler nach wie vor vorsichtig zu agieren und auch die bekannten Hygienevorgaben zu beachten“, erklärt Stefan Fellmann, Dezernent für Schulen, Ordnung, Soziales und Recht der Stadt Höxter. „Sollten Verstöße gegen die genannten Regeln festgestellt werden, behält sich die Stadt Höxter eine sofortige Schließung der Anlage vor.“ Für die Rasenflächen kann es unter Umständen zu witterungsbedingten Platzsperren kommen. Die leichtathletischen Anlagen auf der Weserkampfbahn sind aufgrund durchzuführender Wartungsarbeiten gegebenenfalls nur eingeschränkt nutzbar. Sollten Fragen bestehen, so stehen die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Stadtverwaltung insbesondere per E-Mail oder Telefon gerne zur Verfügung.