Kreis Höxter (red). Die Vorsitzenden der Werbegemeinschaften und Gewerbevereine im Kreis Höxter hatten eine gemeinsame Videokonferenz mit Herrn Christian Haase (MdB) und Herrn Matthias Goeken (MdL/NRW) in Bezug auf die Sorgen und Probleme des Handels, der Gastronomie und der Hotellerie, während und in Folge der Corona-Pandemie. 

Teilgenommen haben: Werbegemeinschaft Bad Driburg, Werbering Brakel, Beverungen Marketing, Gewerbeverein Nieheim, Werbegemeinschaft Warburg, Werbegemeinschaft Steinheim und Werbegemeinschaft Höxter. Im Namen aller Teilnehmer übersende ich Ihnen die Gesprächsthemen als Forderung an die Politik zur Stärkung des lokalen Handels, der Innenstädte und peripheren Geschäftslagen. 

Bedingt durch die Corona Pandemie sind im gesamten Kreis letztes Jahr alle Stadtfeste und damit auch die verkaufsoffenen Sonntage ausgefallen. Für alle unsere Werbegemeinschaften und Gewerbevereine stellen diese eine der wichtigsten Grundlagen und Aufgaben dar. Auch 2021 wird voraussichtlich eine große Anzahl an Veranstaltungen nicht wie geplant durchgeführt werden können. Somit entfällt für alle Betroffenen diese wichtige Einnahmequelle und die damit verbundene Attraktivitätssteigerung für die jeweilige Innenstadt. Alle Werbegemeinschaften/ Gewerbevereine haben bedingt durch den unverschuldeten Ausfall das letzte Geschäftsjahr stark negativ abgeschlossen und dies wird sich vermutlich im Jahr 2021 nicht ändern. 

Hier die Gesprächsthemen in fünf Oberpunkten: 

a) kontrollierte, schnellstmögliche und vollumfängliche Öffnung jeglichen Einzelhandels und der Gastronomie nach den bewährten Hygienekonzepten Die Erkenntnisse aus dem bisherigen Pandemieverlauf haben ergeben, dass das Ansteckungsrisiko im stationären Einzelhandel und in der Gastronomie weit unterdurchschnittlich ist. Weder aus dem Bereich des Lebensmittel Einzelhandels (der durchgängig geöffnet war) noch dem weiteren stationären Einzelhandel oder der Gastronomie/Hotellerie sind uns Fälle bekannt geworden, wo sich Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter aktiv während der Arbeitszeit infiziert haben. Dies spricht für die Effektivität der durchdachten und mit Erfolg angewendeten Hygienemaßnahmen. 

b) Kriterien für Einschränkungen im Einzelhandel und der Gastronomie/Hotellerie zukünftig nicht lediglich an der kreisweiten 7-Tage-Inzidenzzahl festmachen, sondern auch örtlichen Begebenheiten oder Besonderheiten berücksichtigen, z.B. lokale Ausbrüche in Pflegeheimen, Altenheimen, Rehakliniken oder Krankenhäuser aus der jeweiligen Statistik rausrechnen, sofern die lokalen Ausbrüche und Erkrankten eingegrenzt werden können.?? 

c) Rechtssichere Sonntagsöffnungen ?? Sonntagsöffnungen (vier rechtssichere Sonntagsöffnungen von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr pro Kalenderjahr ohne Anlassbezug pro Stadt/Stadtteil möglich) die Regelungen der verkaufsoffenen Sonntage (VKOS) in angrenzenden Bundesländern, wie z.B. in Niedersachsen und Hessen, sollte bei der Genehmigung der VKOS in NRW Berücksichtigung finden, um eine Gleichbehandlung in den Bundesländern zu gewährleisten Quintessenz aus den bisherigen Gesprächen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern war, dass der Anteil der gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten im Einzelhandel und in der Gastronomie/Hotellerie verschwindend gering ist. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Handel begrüßen zu großen Teilen die (begrenzte) Anzahl an Sonntagsöffnungen, da ihnen diese Sonntage zusätzliche Verdienste und Freizeiten ermöglichen. 

d) Neustarthilfe für Werbegemeinschaften, Marketingvereine etc.??Finanzielle Zuschusszahlungen für Veranstaltungen zur Belebung der Innenstädte, des Einzelhandels, der Gastronomie und Hotellerie Die Neustarthilfen sollen u.a. dazu verwendet werden, Künstlern bei zukünftigen Veranstaltungen unter die Arme zu greifen und attraktive Veranstaltungsprogramme in den Veranstaltungsbereichen zu realisieren. Somit ist gewährleistet das diese Neustarthilfen zweckgebunden eingesetzt werden. 

e) gerechte Besteuerung und Beteiligung aller Onlinehändler an den Pandemiefolgen und deren nachhaltigen Auswirkungen auf alle Innenstädte. alle Onlinehändler die in Deutschland verkaufen, sollten für die hier verkauften Produkte ihre Steuern in Deutschland bezahlen (z.B. Amazon zahlt keine Steuern in Deutschland) einheitliche MwSt von 25% für alle im Internet zu erwerbenden Artikel. Die zusätzlichen Einnahmen fließen in einen Fonds zur nachhaltigen und dauerhaften Belebung des Kulturgutes Innenstadt.