Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Sonntag, 24. November 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige

Warburg (red). Am Sonntag, 14. Januar, fuhr ein 30-Jähriger aus dem Landkreis Preußisch Oldendorf mit einem grauen Daimler die "Alte Warburger Straße" in Warburg-Welda in Richtung "Zum Uhlenloch". Auf Höhe der Einmündung "Zum Uhlenloch" bog er links in diese Straße ab. Dabei kam er links von der Fahrbahn ab und rutschte in den Straßengraben.

Eine Zeugin entdeckte den Pkw im Graben und informierte die Polizei, da sie im Gespräch mit dem Fahrzeugführer einen Alkoholgeruch wahrgenommen hat. Die eingesetzten Beamten führten einen Alkoholtest durch. Das Ergebnis fiel hoch genug für eine Blutprobenentnahme aus. Bei dem Unfall verletzte sich der Fahrzeugführer leicht, er benötigte keine ärztliche Versorgung.

Zudem kam während der Unfallaufnahme heraus, dass der 30-Jährige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Jetzt läuft gegen den Fahrzeugführer ein Strafverfahren. Da er nicht der Fahrzeughalter ist, wird nun zusätzlich gegen den Besitzer ermittelt. Strafbar macht sich auch ein Fahrzeughalter, der es zulässt oder anordnet, wenn eine Person ohne gültige Fahrerlaubnis dessen Fahrzeug führt.

Foto: Kreispolizeibehörde Höxter

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Holzminden/Eckfeld/Schwager_NEU_Eckfeld_01_2023.jpg#joomlaImage://local-images/Holzminden/Eckfeld/Schwager_NEU_Eckfeld_01_2023.jpg?width=295&height=255