Höxter (red). Am Montag, gegen 11.30 Uhr, kontrollierten Polizeibeamte des Verkehrsdienstes einen 53-jährigen Höxteraner auf der Brenkhäuser Straße. Bei der Überprüfung des Fahrrades wurde festgestellt, dass Fahrrad als gestohlen gemeldet war. Das Fahrrad wurde beschlagnahmt und ein Strafverfahren gegen den Fahrradfahrer eingeleitet.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Kreispolizeibehörde Höxter eine Codierung von Fahrrädern nicht mehr anbietet. Es wird geraten, die individuellen Fahrrad-Daten, zum Beispiel die Rahmennummer, in einem Fahrradpass festzuhalten. Im Fahrradpass sind neben Rahmennummer und Codierung, Name und Anschrift des Radbesitzers zu notieren. Viele Fachhändler stellen beim Fahrradkauf automatisch einen Fahrradpass aus. Andernfalls sollten die Käufer gezielt danach fragen. Der vollständig ausgefüllte Fahrradpass, mit einem Foto des Fahrrads versehen, sollte sicher aufbewahrt werden. Mehr Informationen können Sie im Internet unter www.polizei-beratung.de finden.

Wer im Besitz eines Smartphones ist, kann die kostenlose FAHRRADPASS-App der Polizei für iPhones und Android-Smartphones nutzen.

Sämtliche für die Identifizierung wichtigen Fahrrad-Daten können mit der FAHRRADPASS-App problemlos gespeichert werden. Darüber hinaus lassen sich über die FAHRRADPASS-App die Informationen über mehrere Fahrräder verwalten. Zudem können die Daten ausgedruckt oder per E-Mail verschickt werden, um sie bei Bedarf sofort an die Polizei beziehungsweise den Versicherer weiterleiten zu können