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Mittwoch, 27. November 2024 Mediadaten
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Kreis Höxter (red). Es kommt gar nicht so selten vor: Angehörige entdecken im Nachlass eines Verstorbenen plötzlich eine Waffe oder Munition, die vielleicht Jahrzehnte unbeachtet auf dem Dachboden oder in einem Schrank schlummerte. Und jetzt? Damit die Finder sich nicht plötzlich unabsichtlich strafbar machen, gibt die Polizei im Kreis Höxter Hinweise, wie man sich in einem solchen Fall am besten verhält, ohne mit den strengen Vorschriften des Waffengesetzes in Konflikt zu geraten. Wichtigste Regel: Eine Waffe niemals selber transportieren! Man sollte immer davon ausgehen, dass eine Schusswaffe geladen und schussbereit ist, sich also durch unsachgemäßen Umgang ein Schuss lösen könnte.

Wer unvermutet eine Waffe entdeckt, sollte umgehend die Polizei informieren. Rund um die Uhr ist die Kreisbehörde Höxter unter der zentralen Telefonnummer 05271/9620 erreichbar, in dringenden Fällen die 110 wählen. Die Polizei leitet dann alles Weitere in die Wege, holt die Waffe sogar direkt am Fundort ab. Das gleiche gilt für Munition und andere Gegenstände. Angst vor Strafe brauchen die Melder nicht haben, wenn sie die Polizei einschalten, auch wenn die Amnestieregelung für Waffen im Juli 2018 ausgelaufen ist. 

Problematisch wird es allerdings, wenn jemand eine Fundwaffe selbst zu einer Polizeidienststelle bringen möchte: Denn das Waffengesetz setzt bereits für den Transport von Waffen und Munition enge Grenzen. Wer also nicht unvermutet eine Strafanzeige riskieren möchte, obwohl er "nur" eine Fundwaffe abgeben möchte, sollte den Transport lieber Fachleuten überlassen, die über entsprechende Genehmigungen verfügen. Weitere Fragen rund um Waffenbesitz und -berechtigungen beantworten gerne die Experten der Kreispolizeibehörde Höxter unter Telefon 05271/962-1261 (Isabell Witzik) oder Telefon 05271/962-1366 (Stefan Schrott).

Foto: Polizei

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