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Mittwoch, 27. November 2024 Mediadaten
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Höxter (red). Ein unbeaufsichtigtes Feuer hat im Milchweg in Höxter am Samstagabend die Feuerwehren aus Lüchtringen und Boffzen auf den Plan gerufen. Die nächstgelegenen Wehren mussten um 18:43 Uhr in Höxter aushelfen, weil die Weserbrücke Höxter noch immer nicht für die Feuerwehr Höxter befahrbar ist. Aufgrund der Belastungsgrenze der Weserbrücke Höxter versorgen die Einheiten Boffzen und Lüchtringen den östlichen Bereich von Höxter (Weserseite Boffzen). Gemeldet hatte die Polizei das unbeaufsichtigte Feuer in einem Garten, das laut Polizei gelöscht werden musste aufgrund der starken Rauchentwicklung und der damit einhergehenden Umweltbelastung. Die Feuerwehrleute löschten den Brand ab und zogen das Brandgut auseinander. Der Einsatz war nach einer dreiviertel Stunde erledigt. Die Feuerwehr weist darauf hin, dass das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen in Höxter geregelt ist und bittet darum, sich an folgende Vorgaben zu halten, damit solche Einsätze erst gar nicht notwendig sind:

Es darf ausschließlich Baum-, Strauch- und Heckenabschnitt ab einer Menge von 2 m³ verbrannt werden. Das Verbrennen ist nur außerhalb von im Zusammenhang bebauter Ortsteile und Kurgebiete erlaubt und das ausschließlich in der Zeit vom 01. Oktober bis zum 30. April, jeweils nur am ersten und zweiten Samstag eines Monats von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Das beabsichtigte Verbrennen ist mindestens einen Tag zuvor bei der Stadt Höxter, Fachbereich Ordnung, Recht und Bürgerservice, Tel. 05271/963–3105 bzw. 3106, anzuzeigen, damit von dort die Kreisfeuerwehrzentrale in Brakel über das Ausmaß sowie den Brandort und Zeitraum informiert werden kann. 

Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 100 m von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen, 50 m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden und sonstige baulichen Anlagen, 20 m von öffentlichen Verkehrsflächen, 5 m von befestigten Wirtschaftswegen. 

Das Verbrennen ist so zu steuern, dass Gefahren, Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Luftverunreinigungen, insbesondere durch Rauchentwicklung, nicht eintreten können und ein Übergreifen des Feuers durch Ausbreitung der Flammen oder durch Funkenflug über den Verbrennungsort hinaus verhindert wird.

Die pflanzlichen Abfälle müssen zu Haufen aufgeschichtet werden und dürfen eine Höhe von 3,50 m nicht überschreiten. Die Haufen müssen von einem 5 m breiten Ring umgeben sein, der von Schlagraum, pflanzlichen Abfällen und ähnlichen brennbaren Stoffen frei ist. 

Die Haufen dürfen erst unmittelbar vor dem Verbrennen aufgeschichtet werden, so dass Vögel und Kleinsäuger, die darin Unterschlupf suchen, nicht gefährdet werden. Andere Stoffe (außer Papier), insbesondere Mineralöle, Mineralölprodukte oder andere Abfälle, dürfen weder zum Anzünden noch zur Unterhaltung des Feuers benutzt werden. Bei starkem Wind darf nicht gebrannt werden, vorhandenes Feuer ist bei aufkommendem starken Wind unverzüglich zu löschen. Das Feuer ist ständig von einer volljährigen Person zu beaufsichtigen. Sie darf den Verbrennungsplatz erst verlassen, wenn Feuer und Glut erloschen sind. 

Verbrennungsrückstände sind unverzüglich in den Boden einzuarbeiten oder mit Erde abzudecken.

Die Stadt Höxter kann in Einzelfällen eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung von den Regelungen erteilen. Diese kommt allerdings nur in Betracht, wenn keine andere Möglichkeit der Entsorgung besteht oder andere Entsorgungsmöglichkeiten unzumutbar wären und die oben genannten Mindestabstände eingehalten werden.

Die Stadt Höxter kann in Einzelfällen, sofern durch das Verbrennen das Wohl der Allgemeinheit beeinträchtigt wird, das Verbrennen untersagen. Sonderregelungen gibt es für das Verbrennen von schlagabraumähnlichen Abfällen, die in Baumschulen, Gärtnereien und beim Obstanbau sowie bei der Unterhaltung von Straßen und Gewässern anfallen und für das Verbrennen von Stroh. Für das Verbrennen von Schlagabraum im Wald ist das Regionale Forstamt Hochstift in Bad Driburg, Tel. 05259/98650, zuständig. 

Fotos: Freiwillige Feuerwehr Höxter

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