Kreis Höxter (red). Für die Rückkehr aus dem Ausland und die Einreise nach Deutschland gelten weiterhin besondere Regelungen, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden.
Nach der Corona-Einreise-Verordnung gilt für Nordrhein-Westfalen: Personen, die mehr als 72 Stunden im Ausland waren und dann nach Deutschland einreisen, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg nach Hause oder eine andere Unterkunft zu begeben. Diesen Aufenthaltsort dürfen sie für einen Zeitraum von 14 Tagen nach der Einreise nicht verlassen und dort auch kein Besuch empfangen.++ Sie müssen sich nach ihrer Einreise unverzüglich beim zuständigen Gesundheitsamt melden und folgende Angaben machen: Namen, Vorname(n), Geburtsdatum, Anschrift des Quarantäneaufenthalts, Telefonnummer, Angaben zum Auslandsaufenthalt (Ort, Zeit), Angaben zum Gesundheitszustand.
Falls Krankheitssymptome auftreten sollten, sind sie verpflichtet, dies ebenfalls dem Gesundheitsamt zu melden. Wichtig sind möglichst genaue Hinweise auf grippeähnliche Symptome. Welche Krankheitsanzeichen sind wann erstmals aufgetreten und haben bis wann angehalten?
Die Meldungen an das Gesundheitsamt des Kreises Höxter sollten am besten per Mail gesendet werden an:
Nur wenn das nicht möglich ist, können Betroffene die Meldung auch telefonisch abgeben unter der Telefonnummer: 05271/965-1111.
Für Ausnahmeregelungen sind die Ordnungsämter der Städte zuständig
Von diesen Regelungen gibt es u.a. Ausnahmen für Berufspendler und Personen, deren Tätigkeiten für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zwingend notwendig sind. Fragen zu solchen Ausnahmen oder auch zu Schutzmaßnahmen für Saisonarbeiter sind an das zuständige örtliche Ordnungsamt zu richten. Weitere Informationen zum neuartigen Coronavirus und den Regelungen von Bund und Land sind zu finden unter: www.land.nrw/corona