Höxter (red). Das Land NRW hat am späten Dienstagabend, 19. Mai die Coronaschutzverordnung aktualisiert und bis zum 05. Juni verlängert. Neben kleineren Anpassungen und redaktionellen Änderungen beinhaltet sie nun unter anderem Klarstellungen für standesamtliche Trauungen und erlaubt das Picknicken. Das Grillen im öffentlichen Raum bleibt jedoch weiterhin untersagt.
Trauungen einschließlich der Zusammenkunft unmittelbar vor dem Ort der Trauung sind nun auch wieder mit Gästen zulässig, wenn die Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern eingehalten und insbesondere ein direkter Kontakt wie Händeschütteln oder Umarmen vermieden wird.
Die aktualisierte Verordnung erlaubt den Betrieb von Tattoo- und Piercingstudios unter Einhaltung der Hygiene- und Infektionsschutzstandards. Auch die Nutzung von Duschen und Umkleiden in Fitnessstudios ist unter Auflagen wieder möglich.
Die Regelungen zu atmungsintensiven Proben im Musikbereich wurden ebenfalls angepasst. Zu diesen zählen insbesondere Gesang und Blasinstrumente. Bei Proben nun ist ein Abstand von 2 Metern zwischen Personen sowie eine Raumgröße von mindestens zehn Quadratmetern pro Person vorgeschrieben. Beim Singen müssen ein Abstand von 3 Metern zwischen Personen und von 6 Metern in Ausstoßrichtung eingehalten werden.
Auch außerschulische Bildungsveranstaltungen sind in Schulen nun wieder grundsätzlich möglich. Bezüglich der Zeugnisvergaben findet momentan eine Abstimmung zwischen Schulministerium und Gesundheitsministerium statt.
Auch die Geltungsdauer der Coronaeinreiseverordnung und der Verordnung für den Bereich der Betreuungsinfrastruktur wurden verlängert. Sie gelten wie die Coronaschutzverordnung vorbehaltlich weiter Änderungen bis zum 05. Juni.