Höxter (red). Als getestet gilt man in Nordrhein-Westfalen ab sofort nur noch, wenn der Corona-Schnelltest oder PCR-Test höchstens 24 Stunden alt ist. Zuvor lag die Grenze bei 48 Stunden. Das geht aus der neuen Coronaschutz-Verordnung hervor, die seit dem 10. November gilt. Einen entsprechend frischen Test muss man als Nicht-Geimpfte oder Nicht-Genesene Person überall dort vorweisen, wo die 3G-Regel gilt. Also auch bei der Teilnahme an Rats- und Ausschusssitzungen der Stadt Höxter.