Kreis Höxter (red). Sie sind der Verkaufshit auf zwei Rädern und kosten teils 5.000 Euro oder mehr: Fast jedes zweite in Deutschland verkaufte Fahrrad ist ein E-Bike. Bei solchen Anschaffungskosten ist ein Diebstahl besonders schmerzhaft, vor allem, wenn sich herausstellt, dass das Rad nicht richtig versichert war. „Viele Hausratversicherungen bieten hier keinen ausreichenden Schutz”, sagt Ute Delimat, Leiterin der Verbraucherzentrale NRW im Kreis Höxter. „Denn es gibt einige Ausnahmen. Vor allem ältere Verträge sind lückenhaft. Die Alternative ist eine spezielle Fahrradversicherung, die sich vor allem lohnt, wenn das Rad teuer ist und häufig draußen abgestellt wird.”
  • Das bietet die Hausratversicherung:
    Fahrräder sind in einer Hausratversicherung mit versichert, und zwar rund um die Uhr, also auch nachts. Auch langsame Pedelecs mit einer Motorleistung von maximal 250 Watt, die als Fahrräder gelten, sind in der Hausrat mitversichert. Allerdings sind Zweiräder nur gegen Einbruchdiebstahl versichert. Das bedeutet, das Fahrrad muss aus dem verschlossenen Keller oder aus einer verschlossenen Garage gestohlen worden sein. Kann das Fahrrad in einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum abgestellt werden, ist man verpflichtet, diesen zu nutzen – und das Rad dort auch mit einem eigenständigen Fahrradschloss abzuschließen.
     
  • Einfacher Diebstahl ist nur mit Zusatzklausel abdeckt:
    Steht das Rad nicht im Haus, sondern an der Straße, sprechen Fachleute von „einfachem Diebstahl“, und der ist in Hausratversicherungen meist nicht enthalten. In den oft älteren Versicherungsbedingungen besteht der vollständige Schutz außerdem in der Regel nicht in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr. Ausnahme: Das Fahrrad wurde noch benutzt und stand zum Beispiel vor einem Kino oder einer Gaststätte, die man besucht hat. Allerdings muss das Fahrrad dann durch ein eigenständiges Schloss gesichert sein. Fest am Fahrrad verbaute Rahmenschlösser sind meist nicht ausreichend. Den Fall des „einfachen Diebstahls“ kann man in der Hausratversicherung gegen einen Mehrbeitrag durch die sogenannte „Fahrradklausel“ versichern. Das lohnt sich in der Regel jedoch eher für hochpreisige Fahrräder.
     
  • Welchen Wert die Hausratversicherung ersetzt:
    Für ein gestohlenes Fahrrad erhalten Betroffene den Neuwert des Fahrrades. Das ist der Betrag, den ein ähnliches Fahrrad in neuwertigem Zustand kostet. Voraussetzung ist allerdings eine ausreichend hohe Versicherungssumme. Nur dann wird der Schaden in voller Höhe ersetzt. Beispiel: Beträgt die Hausrat-Versicherungssumme 50.000 Euro und der abgesicherte Fahrradwert davon ein Prozent, erstattet die Versicherung maximal 500 Euro. Es können auch zwei, fünf oder zehn Prozent der Versicherungssumme gewählt werden. Dadurch steigt jedoch der Beitrag.
     
  • Was eine Fahrradversicherung leisten sollte:
    Spezielle Fahrradversicherungen bieten meist mehr als eine Hausratversicherung, sind allerdings auch deutlich teurer. Jahresbeiträge zwischen 100 und 220 Euro können für ein 1000-Euro-Rad anfallen – das lohnt sich also nur für teure Fahrräder. Wer eine solche Versicherung abschließen möchte, sollte darauf achten, ob die persönlichen Gegebenheiten abgedeckt sind: Sind Fahrten im Ausland mit versichert oder Sportrennen, Reparaturkosten oder Leistungen bei einem Unfall? Was gilt für Gepäck oder Zubehör? Gibt es eine Obergrenze für den Kaufpreis? Ist eine Selbstbeteiligung vorgesehen oder ein spezielles Fahrradschloss vorgeschrieben? Auch sollte man klären, welche konkreten Schäden versichert sind. In Frage kommen nicht nur Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub, sondern auch Vandalismus, Feuer, Unfall-, Fall- und Sturzschäden, unsachgemäße Handhabung, Feuchtigkeits- und Elektronikschäden oder Ähnliches.
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Foto: VZ NRW/adpic