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Donnerstag, 21. November 2024 Mediadaten
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Kreis Höxter (red). Regen, Kälte, Grau in Grau – das Novemberwetter lässt an den nächsten Urlaub denken. Doch bei der Suche im Internet stößt man leider nicht nur auf seriöse Angebote für Hotels oder Ferienwohnungen, sondern auch auf Fakes, bei denen Reisende teils mit erfundenen Unterkünften abgezockt werden. Doch nicht nur das: Unter Umständen kann es dazu kommen, dass sogar echte Angebote von Kriminellen im Buchungsvorgang gekapert werden. „Betrugsfälle auf selbst etablierten Buchungsportalen wie ‚booking.com‘ zeigen, dass bei jeder Buchung Wachsamkeit angezeigt ist“, erklärt Hauke Mormann, Phishing-Experte der Verbraucherzentrale NRW. „Gerade bei der Aufforderung zur Eingabe oder Bestätigung von Kreditkartendaten auf separaten Websites sollten Reisefreudige aufpassen.“ Worauf bei der nächsten Urlaubsbuchung zu achten ist, hat die Verbraucherzentrale NRW in drei Tipps zusammengestellt.
 
  • Vorsicht bei Kommunikation außerhalb des Buchungsportals
    Erhalten Verbraucher:innen nach der Buchung über das Buchungsportal eine Nachricht per SMS, Messenger oder E-Mail, in der sie aufgefordert werden, erneut Zahlungsdaten anzugeben oder zu verifizieren, ist Vorsicht geboten. Hier handelt es sich unter Umständen um nicht vom Buchungsportal oder Anbieter der Unterkunft autorisierte Nachrichten. Stattdessen wollen Kriminelle so die Zahlungsdaten stehlen. Aufgepasst: Selbst wenn die verlinkte Website echt aussieht und beispielsweise die eigenen Reisedaten korrekt abgebildet sind, ist dies kein Garant für eine echte Nachricht. Kriminelle könnten diese Informationen an anderer Stelle erlangt haben. Die Portale betonen, dass Bezahlvorgänge ausschließlich über ihr Buchungssystem abgewickelt werden und abseits davon niemals zur erneuten Angabe von Zahlungsdaten aufgefordert wird. Auch wenn manche Anbieter von Unterkünften Bestätigungsnachrichten per SMS oder E-Mail versenden, ist grundsätzlich von einer Kommunikation außerhalb der Buchungsplattform abzuraten. Am sichersten ist die Zahlung in der Unterkunft, sofern diese angeboten wird.
     
  • Wie kann man sich schützen?
    Haben Verbraucher:innen Zweifel an der Echtheit einer Nachricht, können sie versuchen, sich entweder an den Kundensupport der Buchungsplattform oder direkt telefonisch an den Anbieter der Unterkunft zu wenden. Wichtig: Nicht die Kontaktdaten der angezweifelten Nachricht wählen, sondern selbst recherchieren, zum Beispiel über eine offizielle Website.
     
  • Im Schadensfall richtig handeln
    Sollte bereits Geld überwiesen oder abgebucht worden sein, sollten Betroffene schnellstmöglich versuchen, die Zahlung durch ihre Bank, Kreditkartenfirma oder ihren Zahlungsdienstleister wie PayPal zu stoppen oder zurückzuholen. Belege und Nachrichten rund um die Buchung und Bezahlung sollten zu Dokumentationszwecken aufgehoben werden. Darüber hinaus empfiehlt es sich, Strafanzeige wegen Betrugs bei der Polizei zu stellen. Wer unsicher ist, kann sich auch bei den Verbraucherzentralen vor Ort Rat einholen.
 
Weiterführende Infos und Links:
 

Foto: VZ NRW/adpic

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