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Dienstag, 26. November 2024 Mediadaten
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Höxter/Brakel (red). Die Stadt Höxter sieht sich gezwungen, rechtliche Schritte gegen den Kreis Höxter als Baugenehmigungsbehörde einzuleiten. Hintergrund ist die kürzlich erteilte Genehmigung des Umbaus eines Einzelhandelsmarktes in Brakel, die u.a. die Zulassung eine Modeparks mit einer Verkaufsfläche zwischen 3.500 bis 4.000 qm beinhaltet. Diese Entscheidung verstößt nach Auffassung der Stadt Höxter gegen den derzeit geltenden Bebauungsplan der Stadt Brakel. Der Bebauungsplan, der klare Vorgaben und Regelungen zur baulichen Entwicklung und Nutzung des Gebiets festlegt, wurde von der Genehmigungsbehörde, dem Kreis Höxter, nicht angewandt. Diese Vorgehensweise wird von der Stadt Höxter entschieden abgelehnt. 

Eine fachgutachterliche Stellungnahme eines renommierten Stadtplanungsbüros bestätigt die Bedenken der Stadt Höxter. Die Experten prognostizieren nicht nur schädliche Auswirkungen für den Handel in der Innenstadt in Brakel, sondern auch auf den zentralen Versorgungsbereich der Stadt Höxter und damit verbundene gravierende negative städtebauliche Effekte. Diese Entwicklung kann die Stadt Höxter als Nachbargemeinde nicht hinnehmen, zumal sie zu dem Vorhaben nicht angehört wurde, obwohl eine Betroffenheit offensichtlich ist. 

Bürgermeister Daniel Hartmann betont: „Es ist unsere Pflicht und unser Recht als Nachbargemeinde, die städtebaulichen Interessen unserer Stadt zu schützen, wenn schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Höxter prognostiziert werden. Der Bebauungsplan der Stadt Brakel muss respektiert und angewendet werden. Wir können und werden es nicht akzeptieren, dass durch eine solche Entscheidung des Kreises Höxter erhebliche Nachteile für Höxter entstehen. Die Klage ist ein notwendiger Schritt, um die Rechte und Interessen unserer Stadt zu wahren.“

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