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Sonntag, 24. November 2024 Mediadaten
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Höxter (red).Der Rat der Stadt Höxter hat im Primarbereich der Schulen der Stadt Höxter in seiner Sitzung am 21. Juni jeweils eine Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der offenen Ganztagsgrundschule und der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an den städtischen Betreuungsangeboten „Schule von acht bis eins“ und „Dreizehn Plus“ an Schulen beschlossen.

Hintergrund dieser Neufassungen ist die Einführung der sogenannten übergreifenden Geschwisterkindregelung, die Beitragsermäßigungen für Eltern vorsieht, wenn mindestens zwei Kinder gleichzeitig in der Kindertagesstätte und durch schulische Angebote betreut werden. Da es bislang eine Geschwisterkindregelung nur für mehrere Kinder in der Kindertagesstätte oder im Betreuungsangebot von Schulen gab, kam es in der Vergangenheit zu Fallkonstellationen, bei denen Familien mit Kindern im größeren Altersabstand doppelt zur Beitragspflicht (Kita/Ganztagsgrundschule) herangezogen wurden und damit für zwei oder mehrere Kinder gleichzeitig Beiträge bezahlten.

Nach den neuen Regelungen werden Elternbeiträge grundsätzlich nur noch für ein Kind erhoben. Gleichzeitig wurden die Beiträge für die offene Ganztagsschule und die städtischen Betreuungsangebote an Schulen angepasst und neue Einkommensstufen eingeführt. Eine Neufassung der Satzungen wird kurzfristig im Internet zur Einsichtnahme bereitgestellt. Die Satzungsänderungen treten mit Beginn des neuen Kindergarten- und Schuljahres, somit zum 01. August 2018, in Kraft.

Die Erhebung der neuen Elternbeiträge wird aufgrund von Neuberechnungen einige Zeit in Anspruch nehmen. Dies hängt auch davon ab, wann die notwendigen Bemessungsunterlagen bei der Stadt Höxter eingehen. Es wird angestrebt, die Bescheide ab September 2018 zu erstellen. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass sie bis dahin keine monatlichen Abbuchungen von Elternbeiträgen sondern eine Abbuchung der dann auch rückständigen Beträge erst nach der Neuberechnung vornehmen wird. Es ist daher ratsam, vorsorglich Rückstellungen auf dem Konto zu bilden.++++ Auch von Eltern veranlasste Überweisungen von Beiträgen können unzureichend sein. Es wird deshalb gegebenenfalls zu Nachforderungen bzw. Erstattungen kommen. Elternbeiträge, die im August eingehen, werden vor dem Hintergrund der neuen Regelung überprüft.

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