Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Sonntag, 08. September 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige

NRW (red). Das Kabinett hat in seiner Sitzung am 4. September den aktuellen Entwurf des Landesjagdgesetzes verabschiedet und damit den Weg für das parlamentarische Verfahren freigemacht. Mit der Novellierung soll das Jagdrecht in Nordrhein-Westfalen wieder stärker an bundesrechtliche Vorgaben angepasst werden. Vorangegangen sind dem Entwurf die Verbändeanhörung und zwei Dialogveranstaltungen. Aufgrund der Stellungnahmen wurde der Gesetzentwurf nochmals überarbeitet. 

Beispiele für Änderungen gegenüber dem bestehenden Landesjagdgesetz sind die Wiederausrichtung der Liste jagdbarer Arten an die des Bundesjagdgesetzes, die Anpassung der Jagd- und Schonzeiten unter Beachtung der Wildbiologie und der Jagdpraxis sowie die Erleichterung bei der Prädatorenbejagung und eine Erhöhung der Kirrmenge auf die altbewährte Regelung von einem Liter. 

Ferner sieht die Landesjagdzeitenverordnung zukünftig eine ganzjährige Schwarzwildbejagung – unter Wahrung des Muttertierschutzes – bis 2023 vor. Die künftig ganzjährig mögliche Schwarzwildbejagung ist vor dem Hintergrund eines deutlich erhöhten Schwarzwildbestandes zu sehen und soll der möglichen Übertragung der Afrikanischen Schweinepest durch den zurzeit hohen Wildschweinbestand entgegenwirken. Aktuell wurde in den zurückliegenden Tagen aus Bulgarien erstmals ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest berichtet. 

Die Jagdausbildung wird weiter gestärkt, dazu wird der Fragenkatalog der Jägerprüfung weiter ausgeweitet. Dadurch können zusätzliche Fragen wie etwa zur Wildbrethygiene stärker aufgegriffen werden.

Über 90.000 Jägerinnen und Jäger kümmern sich in Nordrhein-Westfalen um das Wild und seine Lebensräume. Mit ihren Hege- und Pflegemaßnahmen können Jägerinnen und Jäger die lokale Artenvielfalt fördern und unterstützen so wichtige Funktionen in Ökosystemen. Ferner vermitteln sie durch Jugendarbeit Wissen über die Natur an folgende Generationen, zum Beispiel mit rollenden Waldschulen oder Projekten, die nicht nur das jagdbare Wild betreffen.

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Holzminden/Eckfeld/Schwager_NEU_Eckfeld_01_2023.jpg#joomlaImage://local-images/Holzminden/Eckfeld/Schwager_NEU_Eckfeld_01_2023.jpg?width=295&height=255