NRW (red). Das Kabinett hat in seiner Sitzung am 4. September den aktuellen Entwurf des Landesjagdgesetzes verabschiedet und damit den Weg für das parlamentarische Verfahren freigemacht. Mit der Novellierung soll das Jagdrecht in Nordrhein-Westfalen wieder stärker an bundesrechtliche Vorgaben angepasst werden. Vorangegangen sind dem Entwurf die Verbändeanhörung und zwei Dialogveranstaltungen. Aufgrund der Stellungnahmen wurde der Gesetzentwurf nochmals überarbeitet.
Beispiele für Änderungen gegenüber dem bestehenden Landesjagdgesetz sind die Wiederausrichtung der Liste jagdbarer Arten an die des Bundesjagdgesetzes, die Anpassung der Jagd- und Schonzeiten unter Beachtung der Wildbiologie und der Jagdpraxis sowie die Erleichterung bei der Prädatorenbejagung und eine Erhöhung der Kirrmenge auf die altbewährte Regelung von einem Liter.
Ferner sieht die Landesjagdzeitenverordnung zukünftig eine ganzjährige Schwarzwildbejagung – unter Wahrung des Muttertierschutzes – bis 2023 vor. Die künftig ganzjährig mögliche Schwarzwildbejagung ist vor dem Hintergrund eines deutlich erhöhten Schwarzwildbestandes zu sehen und soll der möglichen Übertragung der Afrikanischen Schweinepest durch den zurzeit hohen Wildschweinbestand entgegenwirken. Aktuell wurde in den zurückliegenden Tagen aus Bulgarien erstmals ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest berichtet.
Die Jagdausbildung wird weiter gestärkt, dazu wird der Fragenkatalog der Jägerprüfung weiter ausgeweitet. Dadurch können zusätzliche Fragen wie etwa zur Wildbrethygiene stärker aufgegriffen werden.
Über 90.000 Jägerinnen und Jäger kümmern sich in Nordrhein-Westfalen um das Wild und seine Lebensräume. Mit ihren Hege- und Pflegemaßnahmen können Jägerinnen und Jäger die lokale Artenvielfalt fördern und unterstützen so wichtige Funktionen in Ökosystemen. Ferner vermitteln sie durch Jugendarbeit Wissen über die Natur an folgende Generationen, zum Beispiel mit rollenden Waldschulen oder Projekten, die nicht nur das jagdbare Wild betreffen.