Höxter (red). Die "Bürger für Höxter" haben Stellung genommen zu den Windkonzentrationszonen. Diese Stellung nahme geben wir nachfolgend im Wortlaut wieder: Nicht nur Höxter auch viele andere Kommunen im Kreis und im Land schlagen sich mit den Problemen Windenergieanlagen innerhalb der Grenzen ihrer Gemeinden im Rahmen ihrer Planungshoheit zum Schutz der Landschaft und der Lebensräume von Mensch und Tier zu begrenzen. Bund und Land machen es den Kommunen hier aber alles andere als leicht, da die rechtlichen Vorgaben vom BauGB des Bundes über den (LEP) Landesentwicklungsplan und weiß der Kuckuck welche mehr oder weniger verbindlichen Rechtsnormen noch zu berücksichtigen sind, so ausgelegt sind, dass die Kommunen hier den „Schwarzen Peter“ in der Hand haben. Versäumnisse des Gesetzgebers im Zuge von Atom- und Kohleausstieg einerseits, Energiewende und Klimaschutz mit ihren teilweise nicht gerade ausgegorenen Facetten andererseits stellen die Kommunen vor schier unlösbare Probleme.
Da auf die nicht gerade schlüssigen Rechtsgrundlagen auch noch ein sich ständig zu Lasten der Kommunen weiter entwickelndes Richterrecht aufgesattelt wird, weiß man heute nicht, was morgen noch Rechtskraft behalten kann.
Dazu kommt in Höxter noch das Problem des Welterbes Corvey. Da die Welterbestätten in NRW nicht explizit unter dem besonderen Schutz des Landesdenkmalrechtes stehen, wie dies eigentlich von der Bundesrepublik gegenüber der UNESCO verpflichtend zugesagt ist, müssen die Höxteraner jetzt auch noch obendrein bei der Frage der Umsetzung von Windenergie die von höherer Ebene definierte visuelle Integrität des Welterbes Corvey berücksichtigen. Unter dem Strich gesehen können die Kommunen und wir in Höxter im Besonderen hier eigentlich nur alles falsch machen. Bestehende Flächennutzungspläne werden vielerorts mit grenzenloser Kreativität von Windkraftprojektierern und -betreibern beklagt, da diese mit den ihnen zugestandenen Flächen im Außenbereich nicht zufrieden sind und immer mehr wollen. Und vor den Verwaltungsgerichten immer öfter obsiegen und damit die Planungshoheit der Kommunen immer weiter einengen.
Hier ist guter Rat teuer, denn es kann offensichtlich keine rechtssicheren Flächennutzungspläne geben.
Zum Beispiel ist der Wald in NRW zwar jetzt nicht mehr tabu für Windräder, da das Land die entsprechend verbindliche Regelung versäumt hat. Kann man jetzt aber hingehen, wie dies in Höxter beabsichtigt wird, den Wald generell in die Planungskulisse einzubeziehen und dadurch andere Bereiche, die einfacher zu erschließen sind, auszuschließen? Hier sind doch die nächsten Klagen mit unsicherem Ausgang bereits absehbar. Auch das jüngste Klimapaket der Bundesregierung greift in die Umsetzung der Windenergie der Kommunen vor Ort ein. Das ist bisher aber nur als Zielgröße formuliert. Was, wann und wie in gesetzlich verbindliche Vorgaben umgesetzt wird, ist noch offen, wird sich aber wohl auch auf die rechtliche Haltbarkeit der Planungen in Höxter auswirken.
Nach all den erkennbaren und auf der Hand liegenden Unwägbarkeiten haben die Fraktion der Bürger für Höxter mit der Bürgerinitiative Gegenwind getreu dem Grundsatz, die Kommune hat ein Planungsrecht aber keine Planungspflicht bereits beim ersten Anlauf zur Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung „weiterer“ Windkonzentrationszonen den Standpunkt eingenommen, auf eine aktive Beplanung zu verzichten.
Die BfH Fraktion geht gemeinsam mit der Bürgerinitiative davon aus, dass durch die Änderung des Flächennutzungsplans den Windparkprojektierern der rote Teppich ausgerollt wird. Diese nutzen diesen gern und fordern anschließend vor Gericht immer mehr, in dem sie im geänderten Flächennutzungsplan angreifbare Festlegungen suchen und vor Gericht bringen. Ein Zurück ist dann aber nicht mehr möglich. Die Kommunen laufen so Gefahr „getrieben“ zu werden.
In dem jetzt wieder neu anstehenden Planänderungsverfahren wird die Fraktion Bürger für Höxter daher folgerichtig auch wieder den Antrag stellen, die Planänderung einzustellen und statt dessen eine „starke“ Erklärung abzugeben, wie sie zukünftig notfalls auch auf dem Klageweg die Genehmigung von Windenergieanlagen, die nicht dem gemeindlichen Einvernehmen entsprechen, zu verhindern sucht. Sie hat und wird auch weiter dafür werben, dass ein weiterer Jurist, der Kommunen in NRW bei dieser alternativen Vorgehensweise berät, gehört wird, damit die politischen Entscheidungsträger aber auch die Verwaltung die Chancen und die Risiken kennenlernen können und in ihre Entscheidung mit einbeziehen können.
Die Höxteraner Groko hat aber angekündigt, dass sie die Planungsänderung auf alle Fälle weiter betreiben will. Während die Großkoalitionäre uns oppositionelle im Rat und damit wohl zumindest auch die Kollegen von der UWG ein Stück weit mit Worten „Manche suhlen sich in ihrer Oppositionsrolle. Während die einen populistische Maßnahmen fordern, müssen andere die Kastanien aus dem Feuer holen – das bringt uns doch nicht weiter." diskreditieren und öffentlich herabwürdigen, waren die BfH Fraktion gemeinsam mit Kollegen der UWG und der Bürgerinitiative Gegenwind seit der Neuauflage des Planungsänderungsverfahrens am 12. September 2019 aktiv.
Wir haben gemeinsam eine Informationsveranstaltung der Stadt Steinheim zum dortigen Umgang mit dem Thema Windenergie besucht, um dort zu hören und zu lernen. Wir haben weiter Geld und Zeit aufgewandt, um uns von einem Rechtsanwalt den neuen Stand der Rechtssprechung vermitteln zu lassen, damit wir nicht nur mitreden, sondern auch mitgestalten können. So hat die Fraktion Bürger für Höxter auch bereits einen Tag nach der Informationsveranstaltung am 12. September in einer Email an die Verwaltung ergänzende Informationen zur Rolle und den Möglichkeiten der unteren und der oberen Landschaftsschutzbehörde erbeten. Auf eine Antwort warten wir leider bis heute vergeblich. Nunmehr kommt einer der Höxteraner Großkoalitionäre gut 6 Wochen nach der Auftaktveranstaltung kurz vor Toresschluss mit der Forderung um die Ecke, die Untere Naturschutzbehörde wegen der Landschaftsbildbetrachtung zu kontaktieren. Es ist leider sehr schade, dass durch die Veröffentlichung in den Tageszeitungen der Eindruck entstanden ist, dass die Interessen der Einwohner in dem Planänderungsverfahren gegen die Erfordernissen des Welterbes Corvey zurückstehen müssen. Der hier entstandene Eindruck ist leider nicht Ziel führend und die BfH Fraktion befürchtet, das dies nur zu einer Spaltung in der Bevölkerung führen kann, die uns aber sachlich kein Stück weiter bringt.
Richtig ist, durch die Einbindung der historischen Sichtachsen zur Welterbestätte in Abstimmung mit dem LWL Denkmalschutz führt in bestimmten Bereichen zu einer Befreiung des Stadtgebietes von ansonsten dort möglicher Windkonzentrationszonen. Aber, was des einen Freud, ist des anderen Leid. Die Nachteile daraus haben dann die Einwohner im Norden und im Süden Höxters zu tragen. Betroffen sind im Norden die Ortschaften Fürstenau, Bödexen, Albaxen und Stahle. Im Süden trifft es die Ortschaften Bosseborn, Godelheim und insbesondere Ottbergen und Bruchhausen. Die letztgenannten Ortschaften laufen Gefahr unter Einbeziehung der bereits auf der Hüwe auf Beverunger Gebiet stehenden 5 Windräder förmlich umzingelt zu werden.
Wenn man dann noch berücksichtigt, dass die Ortschaften Ottbergen und Godelheim von der neuen Trasse der B64 entlang der Bahnlinie nebst Anbindung der B83 ebenfalls belastet werden, so müssen sich die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung aus Sicht der Bürger für Höxter hier in der Pflicht sehen, diese absehbaren Belastungen insgesamt bewusst abzuwägen und wenn eben möglich auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes im Norden, wenn Windenergieanlagen über den Köterberg als optisches Wahrzeichen unserer Region herauszuragen drohen, bedürfen natürlich ebenso einer kritischen Abwägung. Die Bürger für Höxter sind thematisch und personell in der Lage und auch bereit sich konstruktiv in das wohl von der Ratsmehrheit gewollte Planänderungsverfahren einzubringen und fordern daher die Bildung einer Arbeitsgruppe aus Verwaltung und Politik, damit möglichst alle Facetten hinterfragt werden und die Belastungen für Menschen, Tiere und Landschaft auf ein unvermeidbares und nach Möglichkeit erträgliches Maß der Betroffenen beschränkt werden.
Hermann Loges
Foto: BfH