Höxter (red). Die Ratsfraktion der CDU distanziert sich klar und unmissverständlich von den rufschädigenden Äußerungen eines höxteraner Ratsherrn über die Stadtverwaltung in Höxter.

Wie in den vergangenen Tagen ausgiebig in beiden höxteraner Lokalzeitungen und in Radio Hochstift berichtet, wirft ein Ratsmitglied, der darüber hinaus auch noch Vorsitzender eines höxteraner Ausschusses ist, der Stadtverwaltung vor, Baugenehmigungen nicht nach geltendem Recht, sondern abhängig vom antragseinreichenden Architekten zu erteilen.

Zudem werde angeregt, der Immobilienbesitzer möge doch anstatt des für ihn tätigen Architekten einen eigenen Architekten anstellen, da damit von einer deutlichen Steigerung der Erfolgsaussichten bei der Einreichung von Bauanträgen auszugehen sei.

Weiterhin stellt er laut Berichterstattung die Behauptung auf, dass der Vorsitzende des Schützenvereins von 1883 e.V. Höxter die Stadtverwaltung zu erpressen versucht. Dieser hat daraufhin gemäß seiner Pressemitteilung Strafantrag gegen den Ratsherrn gestellt. „Insofern schafft auch die bei Radio Hochstift geäußerte subjektive Einschätzung, dass es sich nur um einen plumpen Nachbarschaftsstreit handele, die Brisanz dieser unrühmlichen Angelegenheit nicht aus der Welt“, ist sich die CDU-Fraktion einig.

Um dem entstandenen und kaum rückgängig zu machenden Image- und Vertrauensschaden in den guten Ruf des Stadtrates und der Stadtverwaltung zu begegnen, fordert die Ratsfraktion der CDU personelle Konsequenzen für den Posten des Ausschuss-Vorsitzenden durch die Verantwortlichen. Die für das Amt erforderliche Neutralität und Souveränität ist ansonsten nach diesem Vorfall nicht wiederherzustellen.

Die Ratsfraktion der CDU steht voll und ganz hinter den ehrenamtlichen Aktivitäten des Schützenwesens und ruft alle Beteiligten zu konstruktiven sowie lösungsorientierten Gesprächen ggf. mit Unterstützung eines neutralen Mediators auf. Sie spricht weiterhin den handelnden Personen der Verwaltung ihr vollstes Vertrauen aus und hat nicht den geringsten Zweifel an deren Integrität und deren rechtsstaatlichem Handeln.