Kreis Höxter (red). Die Johanniter räumen auf mit Vorurteilen zum richtigen Verhalten im Notfall. Vielen Menschen ist unwohl bei dem Gedanken, Erste Hilfe leisten zu müssen, weil sie Angst haben, etwas falsch zu machen. „Dabei kann nur etwas falsch machen, wer gar nichts tut“, betont Björn Jockwig, Leiter Erste-Hilfe-Ausbildung bei den Johannitern Lippe-Höxter.

Das Thema Erste Hilfe ist sehr vielfältig, genauso wie die dazu bestehenden Mythen und Irrtümer, die im Notfall zu Fehlverhalten führen können. Die Johanniter machen den Faktencheck und räumen auf mit Vorurteilen.

Die fünf größten Mythen zur Ersten Hilfe

Mythos 1: Die Person darf am Unfallort nicht bewegt werden. Wenn die Person bewusstlos ist und atmet, muss sie in die stabile Seitenlage bewegt werden bzw. bei der Wiederbelebung auf den Rücken gelegt werden. Wenn bei einem Unfall Gefahren durch äußere Umstände bestehen und eine Rettung der betroffenen Person durch die Ersthelfenden gefahrlos möglich ist, sollte diese auch erfolgen, z. B. mit dem Rautek-Rettungsgriff.

Mythos 2: Bei einem Motorradunfall darf der Helm nicht abgenommen werden. Der Helm muss abgenommen werden, um die Atmung zu überprüfen. Die Entscheidung, ob reanimiert wird, trifft man je nach Ergebnis der Atemkontrolle – und dafür muss der Helm runter. Außerdem können Menschen im Helm an Erbrochenem ersticken. 

Mythos 3: Mit dem Defibrillator kann man versehentlich jemanden verletzen. Das ist unwahrscheinlich, da die automatisierten externen Defibrillatoren selbstständig entscheiden, ob die Ersthelfenden einen Schock auslösen können oder nicht. Eine Schockabgabe durch Helfende ohne medizinische Notwendigkeit ist daher ausgeschlossen.

Mythos 4: Bei Fehlern oder Verletzungen kann man sich strafbar machen. Wenn man Erste Hilfe leistet, macht man sich nicht strafbar, auch nicht bei Körperverletzungen wie z. B. Rippenbruch bei der Wiederbelebung. Wichtig ist, den Notruf 112 abzusetzen und Anweisungen zu befolgen. Nur bei grober Fahrlässigkeit sieht die Lage anders aus.

Mythos 5: Das Heimlich-Manöver bei Fremdkörper in den Atemwegen darf nicht bei Kindern angewandt werden. Beim Säugling wird anstelle des Heimlich-Handgriffs mit zwei Fingern auf den Brustkorb gedrückt. Das wechselt sich ab mit Klopfen auf den Rücken. Bei Kindern im Alter von über einem Jahr kann der Heimlich-Handgriff angewandt werden. Sollte durch Fremdkörper in den Atemwegen keine Atmung mehr feststellbar sein, erfolgt die Wiederbelebung durch Drücken und Beatmen.

Das Bildungsportal der Johanniter bietet unter https://bildungsportal.johanniter.de

weiterführende Informationen und digitale Kursangebote zur Ersten Hilfe.

Die Johanniter Lippe-Höxter führen im Jahr rund 600 Erste-Hilfe-Kurse durch. Neben dem Basiskurs bieten sie weitere Module an – wie etwa „Erste Hilfe am Kind“, „First Aid Highway“, „Erste Hilfe Outdoor“, Spezialkurse für pflegende Angehörige u.v.m. Auch individuell gestaltete Kurse und Fresh-ups sind nach Vereinbarung möglich. Hier geht es zur Online-Kursbuchung: https://www.johanniter.de/az-lippe-hoexter

Foto: Johanniter/Upfront Photo & Film GmbH