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Samstag, 05. April 2025 Mediadaten
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Höxter/Brakel (red). Im rechtlichen Streit um den geplanten Modepark in Brakel hat das Verwaltungsgericht Minden die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage der Stadt Höxter abgelehnt. Die Erfolgsaussichten der Klage in der Hauptsache seien nach Auffassung des Gerichts offen. Das Interesse am Weiterbau überwiege allerdings das Aussetzungsinteresse der Stadt Höxter.

Dies bedeutet, dass das Bauvorhaben vorerst weiter voranschreiten kann. Es besteht die Möglichkeit, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen einzulegen. Die Stadt Höxter bedauert diese Entscheidung, bleibt jedoch weiterhin entschlossen, ihre Interessen zu schützen. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht aus.

Hintergrund der Klage ist die erteilte Genehmigung des Kreises Höxter zum Umbau eines Einzelhandelsmarktes in Brakel, der eine Verkaufsfläche von 3.500 bis 4.000 Quadratmetern für einen Modepark vorsieht. Die Stadt Höxter sieht in dieser Entscheidung einen klaren Verstoß gegen den geltenden Bebauungsplan der Stadt Brakel. Zudem befürchtet die Stadt schädliche Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungsbereiche und negative städtebauliche Effekte.

Bürgermeister Daniel Hartmann äußert sich dazu wie folgt: „Die Entscheidung des Gerichts ist von uns zu akzeptieren, gleichwohl bleiben wir bei unserer Überzeugung, dass die Genehmigung des Modeparks den geltenden Bebauungsplan der Stadt Brakel missachtet und potenziell erhebliche Nachteile für den Handel und die städtebauliche Entwicklung unserer Stadt nach sich ziehen könnte. Es ist weiterhin unsere Pflicht, die städtebaulichen und wirtschaftlichen Interessen Höxters zu schützen. Dabei möchten wir jedoch ausdrücklich betonen, dass es mitnichten unser Ansinnen ist, uns in die Belange der Stadt Brakel einzumischen. Wir respektieren die Entscheidungen der benachbarten Kommunen und verfolgen mit dieser Stellungnahme ausschließlich, die Wahrung unserer eigenen Interessen.“

Dezernent Stefan Fellmann: „Eine fachgutachterliche Stellungnahme eines unabhängigen Stadtplanungsbüros hat unsere Bedenken bestätigt und prognostiziert insbesondere schwerwiegende Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in Höxter. Auf Grundlage der vorliegenden Gutachten lasse sich nach Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht mit der hierfür erforderlichen Überzeugung prognostizieren, ob der Modemarkt schädliche Auswirkungen auf den zentralen Versorgungsbereich erwarten lässt. Diese Sache ist also weiterhin offen. Trotz der ablehnenden Entscheidung werden wir die Angelegenheit gründlich prüfen und bleiben im Dialog mit unseren rechtlichen Beratern.“

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