Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Freitag, 18. Oktober 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige

Kreis Höxter (r). Wer auf betäubungsmittelhaltige Arzneimittel angewiesen ist, darf diese grundsätzlich auch auf Auslandsreisen mitnehmen – schließlich muss die medizinische Versorgung sichergestellt werden. Allerdings müssen Patienten einige Regeln beachten, damit es bei der Einreise oder am Urlaubsort nicht zu Problemen mit Zoll oder Polizei kommt. Darauf weist das Gesundheitsamt des Kreises Höxter vor dem Beginn der Sommerferien in Nordrhein-Westfalen hin.

„Patienten, die auf die Einnahme ärztlich verschriebener Betäubungsmittel angewiesen sind, sollten eine Bescheinigung des verschreibenden Arztes mitführen, die vom Gesundheitsamt beglaubigt werden muss“, erläutert Dr. Ronald Woltering, Leitender Medizinaldirektor des Kreises Höxter. Für Reisen in Staaten des Schengener Abkommens gibt es ein einheitliches Formular, das in folgenden Ländern anerkannt wird: Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.

Für Reisen in Länder außerhalb des Schengen-Raums sollte sich der Patient vom Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen lassen. Für diese Bescheinigung gibt es ebenfalls ein Muster, das allerdings nicht international abgestimmt ist. Daher sollte sich der Reisende vor Reiseantritt bei der jeweiligen diplomatischen Vertretung über die Rechtslage im Ziel- oder Transitland informieren. Das gilt insbesondere für Substitutionspatienten. Einige Länder beschränken die Mitnahme von Betäubungsmittel oder verbieten sie sogar generell. Auch diese ärztliche Bescheinigung muss vom Gesundheitsamt beglaubigt werden. Die Beglaubigung ist kostenlos. 

Das Gesundheitsamt rät Betroffenen, ihren Hausarzt zu fragen, ob er ein Muster der jeweils benötigten Bescheinigung vorliegen hat. Für die Beglaubigung der Bescheinigung ist es ratsam, einen Termin mit dem Gesundheitsamt zu vereinbaren unter der Telefonnummer 05271/965-2222. Außerdem muss neben der vom Arzt ausgestellten Bescheinigung das Original der ärztlichen Verschreibung (Rezept) des Betäubungsmittels mitgebracht werden. Ausführliche Informationen zum Thema gibt es auf der Internetseite des Kreises Höxter. Dort werden auch die benötigten Formulare zum Download angeboten: www.kreis-hoexter.de/3767.

Foto: Symbolbild

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Holzminden/Eckfeld/Schwager_NEU_Eckfeld_01_2023.jpg#joomlaImage://local-images/Holzminden/Eckfeld/Schwager_NEU_Eckfeld_01_2023.jpg?width=295&height=255