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Montag, 23. Dezember 2024 Mediadaten
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Höxter (red). Die Planfeststellungsverfahren für die ersten beiden Neubauabschnitte der Bundesstraße 64 (B 64n) zwischen Hembsen und Höxter sowie für den Neubau der Bundesstraße 83 (B 83n) zwischen Wehrden und Godelheim gehen in die entscheidende Phase. Die Bezirksregierung führt am Donnerstag und Freitag, 21. und 22. November, den Erörterungstermin für beide Verfahren durch. Beginn ist an beiden Tagen um 10 Uhr im Gasthaus Driehorst, Pyrmonter Straße 37, in Godelheim. 

Behandelt werden die Abschnitte 1 und 1b der B 64n/B 83n (Godelheim – Höxter und Ottbergen – Godelheim) und die B 83n zwischen Wehrden und dem Anschluss an die B 64n bei Godelheim. Die beiden Verfahren werden an beiden Tagen gemeinsam erörtert. Grund ist der zeitliche Gleichstand der Verfahren sowie ihr enger sachlicher Zusammenhang und die zahlreichen Überschneidungen der betroffenen Belange.

Mit diesem Termin steht das Kernstück der Planfeststellungsverfahren an: Alle Einwender, Betroffene sowie auch die Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange haben die Möglichkeit, ihre Anregungen und Bedenken noch einmal mündlich darzulegen, zu erläutern und mit den Beteiligten zu diskutieren – insbesondere mit den Vertretern des Landesbetriebs Straßenbau NRW. Insgesamt sind es 79 Einwenderinnen und Einwender.

Im Grundsatz ist der Erörterungstermin nicht öffentlich. Die Versammlung kann jedoch für weitere Interessenten geöffnet werden. „Hierüber wird zu Beginn des Termins entschieden“, sagt Frank Auf dem Hövel, zuständiger Verfahrensleiter bei der Bezirksregierung Detmold. Wünschenswert sei, allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Teilnahme zu ermöglichen, sofern kein Beteiligter widerspricht. Das sei im Interesse eines transparenten und bürgerfreundlichen Verfahrens und habe sich in der Vergangenheit bewährt.

Gegenstand des anstehenden Erörterungstermins ist die aktuelle Planung in der Form, die sie durch die Änderungen erhalten hat, sowie die dazu jeweils erstellten Unterlagen und Fachgutachten inklusive der Umweltverträglichkeitsprüfung. Folgende Themen werden nach Einschätzung des Verfahrensleiters Frank Auf dem Hövel Schwerpunkte bilden: die Varianten- und Trassenwahl, die Trassenführung nahe des Ortsrandes von Godelheim, Barriere- und Zerschneidungswirkungen zwischen Godelheim und Maygadessen, die Belastungen durch Lärmimmissionen sowie die Auswirkungen der Neubautrasse auf den Gebiets- und Artenschutz. Stichworte hierbei sind unter anderem die FFH-Gebiete, die Schlingnatter und der Kammmolch. 

Verfahrensleiter Auf dem Hövel macht darauf aufmerksam, dass der Landesbetrieb Straßenbau NRW die Verkehrsuntersuchung des Jahres 2010, die in den Jahren 2011 und 2016 öffentlich auslag, aktualisiert und überprüft hat. Gleiches gilt für die lärmtechnischen Berechnungen sowie die Luftschadstoffuntersuchung. Wesentlicher Grund für die Aktualisierungen ist die langjährige Verfahrensdauer. 

Der Vorhabenträger sieht im Ergebnis die bisherigen Erkenntnisse bestätigt. Er wird sie im Erörterungstermin nochmals vorstellen und erläutern. Die Bezirksregierung Detmold stellt die Unterlagen schon jetzt auf ihrer Internetseite zur Einsicht zur Verfügung: www.bezreg-detmold.nrw.de, Menü „Planung und Verkehr“, „Planfeststellung“, „Übersicht der einzelnen Verfahren“. Dort können weiterhin auch alle übrigen Planunterlagen eingesehen werden. 

Die Einwenderinnen und Einwender sind persönlich zum Erörterungstermin eingeladen worden. Sie haben mit der Einladung die Tagesordnung sowie den Teil der Gegenäußerungen des Vorhabenträgers erhalten, der sich auf ihre persönliche Einwendung bezieht. Die rechtsverbindliche Information und Einladung aller sonstigen Betroffenen zu dem Termin erfolgt durch ortsübliche Bekanntmachungen der Städte Höxter und Beverungen.

Foto: red

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