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Mittwoch, 25. Dezember 2024 Mediadaten
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Höxter (red). Aufgrund entsprechender Anfragen und öffentlichen Diskussionen, warum die Residenz Stadthalle Höxter am 28. März an die AfD vermietet worden ist, teilt die Stadt Höxter mit: „Die öffentliche Verwunderung beziehungsweise auch Verärgerung über diese Entscheidung ist verständlich“, erklärt Bürgermeister Alexander Fischer: „Unabhängig von der eigenen Sichtweise oder politischen Einstellung, ist der Betreiber der Stadthalle verpflichtet, diese als öffentlichen Versammlungsraum gewidmete Stadthalle allen Parteien, Gewerkschaften oder Verbänden zur Verfügung zu stellen.“ Diese Widmung wurde im Kulturstättenkonzept der Stadt beschlossen.

Eine Ablehnung der Nutzung öffentlicher Versammlungsräume wie der Stadthalle oder des Historischen Rathauses für parteipolitische Veranstaltungen sei nahezu unmöglich, führt die Stadt weiter aus. 

Stellt die Gemeinde ihre kommunalen Einrichtungen, insbesondere ihre Hallen und Säle, auch den politischen Parteien zur Verfügung, so ist sie nach Artikel 21 Abs. 1 und Artikel 3 Grundgesetz verpflichtet, alle Parteien gleich zu behandeln.

Der Schutz des Grundsatzes der Chancengleichheit stehe einer Partei zu, solange nicht ihre Verfassungswidrigkeit vom Bundesverfassungsgericht nach Artikel 21 Absatz 2 GG festgestellt worden ist.

„Die Zurverfügungstellung städtischer Gebäude für politische Parteien wurde in den Gremien der Stadt Höxter immer wieder diskutiert. Letztendlich wurde der Beschluss aufrechterhalten, dass die Nutzung städtischer Gebäude - mit der Ausnahme eines Zeitraums von acht Wochen vor Wahlen - den Parteien im Sinne des Parteiengesetzes und deren Untergliederungen sowie Wählervereinigungen und Einzelbewerbern gestattet wird. Dies schließt auch die Stadthalle als öffentliche Einrichtung mit ein. Kai-Daniel Schmidt hatte als Pächter somit bei der Vermietung nicht die Möglichkeit gehabt, der AfD die Nutzung zu verweigern", heißt es im Statement weiter.

„Dabei ist es egal, wie man zu der Veranstaltung steht. Diese Entscheidung musste frei von persönlichen Sichtweisen oder politischen Einstellungen getroffen werden“, sagt Bürgermeister Fischer: „Das heißt aber nicht, dass unsere Stadtgesellschaft nicht zeigen kann, wie sie hierzu steht. Ich hoffe, dass alle Parteien, Verbände und Organisationen in Höxter Flagge zeigen und Stellung nehmen werden.“

Wenn Schmidt nunmehr aber aufgrund seines rechtskonformen Verhalten mit Hassmails und persönlichen Beleidigungen bis hin zu Bedrohungen konfrontiert wird, so wird dies seitens der Stadtverwaltung als absolut nicht zu tolerierendes Verhalten aufs Schärfste verurteilt. Sowohl Schmidt als auch die Stadtverwaltung Höxter lehnen jegliche Form von Hass und Gewalt, auch verbaler Gewalt ab und werden dem auch gemeinsam aktiv entgegentreten und, soweit notwendig, zur Anzeige bringen.

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