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Freitag, 27. Dezember 2024 Mediadaten
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Höxter (red). Um noch deutlicher auf die weiterhin bestehende Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt hinzuweisen, stellt die Stadt Höxter zusätzliche Beschilderung auf. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes sind regelmäßig  an Markttagen vor Ort, um die Einhaltung zu kontrollieren.

„Gerade vor dem Hintergrund der wieder steigenden Infektionszahlen mit dem Coronavirus auch in Höxter ist weiter Achtsamkeit geboten“, erinnert Bürgermeister Alexander Fischer: „Bitte tragen Sie mit dem Tragen einer Maske dazu bei, sich und Ihre Mitmenschen zu schützen.“

Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung vom 11. August wurde die Pflicht zum Tragen einer textilen Mund-Nase-Bedeckung wie einer Alltagsmaske, einem Schal oder einem Tuch in zahlreichen öffentlichen Bereich bis mindestens zum 31. August verlängert. Hierzu zählt auch das Gelände des Wochenmarkts für alle Personen, die sich dort aufhalten, da hier das Einhalten der erforderlichen Mindestabstände von 1,5 Metern nicht möglich ist.

Für Verstöße gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gilt ein Bußgeldregelsatz in Höhe von €150. Ausgenommen sind nur Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können.

„Als örtliche Ordnungsbehörde ist die Stadt Höxter auf dem Wochenmarkt präsent und erinnert, wenn notwendig, die Besucherinnen und Besucher zusätzlich zur Beschilderung auch persönlich an die Maskenpflicht“, macht Ordnungsdezernent Stefan Fellmann deutlich: „Wenn die Anordnung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung missachtet wird, werden wir auch mit Bußgeldern durchgreifen.“

Foto: Stadt Höxter

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