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Mittwoch, 27. November 2024 Mediadaten
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Höxter (red). Die Fraktion der Bürger für Höxter hat sich in ihrer Fraktionssitzung am 20. November intensiv mit den Entwässerungsgebühren in Höxter auseinander gesetzt. Die Gebühren für die Abwasserbeseitigung sollen in Höxter im nächsten Jahr gesenkt werden und zwar um 0,08 € auf 3,53 € bei der Schmutzwasserentsorgung und um 0,07 € bei der Regenwasserentsorgung.++++ Die Gebührensenkung geht nicht auf Kosteneinsparungen zurück, sondern ist quasi technisch bedingt, da in 2016 und 2017 nachgeholte Gebührenunterdeckungen aus Abrechnungsperioden bis 2015 ausgeglichen wurden und für 2017 ein Gebührenüberdeckung erwartet wird, die zugunsten der Gebührenzahler ausgekehrt werden soll. Trotz der auf den ersten Blick erfreulich anmutenden Entwicklung sehen die Bürger für Höxter bei der Gestaltung der Entwässerungsgebühren erheblichen Anlass zur Kritik.

Die durch die 2010 durchgeführte „Neuordnung“ der Abwasserbeseitigung in Höxter bewirkte zusätzliche Gebührenbelastung wird gar als Skandal bewertet. Die Fraktion ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Entwässerungsgebühren in Höxter insgesamt um mehr als 2 Mio. € zu hoch angesetzt werden. Das bedeutet für einen Musterhaushalt, wie er vom Bund der Steuerzahler definiert wird, bei dem ein Wasserverbrauch von 200 m³ und eine kanalwirksame Fläche von 130 m² zu Grunde gelegt wird in 2018 eine Entwässerungsgebühr von insgesamt 789,20 €. Die Entwässerungsgebühren könnten nach Berechnungen der Bürger für Höxter um mehr als 25 % günstiger gestaltet werden. Das würde für den Musterhaushalt eine Einsparung von weit über 200 € bedeuten. Die seitens der Bürger für Höxter kritisierten Gebührenbestandteile lassen sich folgenden Sachverhalten zuordnen:

  • Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen mit rd. 500 T€;
  • die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge mit rd. 160 T€ und •
  • die Differenz zwischen den kalkulatorischen Zinsen und den tatsächlich gezahlten Zinsen von rd. 400 T€.

Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Zuwendungen stammen in erster Linie aus gewährten Investitionszuschüssen des Landes aber auch aus Investitionszuschüssen von hier ansässigen Unternehmen. Die jährlichen Auflösungsbeträge, eigentlich ein Korrekturposten zu den Abschreibungen werden seit Jahren den Gebührenzahlern vorenthalten. Die Erträge aus der Auflösung von Beiträgen stammen aus den Kanalbaubeiträgen der Anlieger. Da die Gebührenzahler über die jährlichen Abschreibungen die Investitionen in die Kanäle verteilt über die Nutzungsdauer zu 100 % bezahlen, werden ihnen die Früchte der zu Beginn bezahlten „Anzahlung“ für den Kanalbau vorenthalten.

Den Gebührenzahlern werden mit 6 % angesetzte kalkulatorische Zinsen auferlegt. 6 % Zinsen liegen weit über den heute üblichen Zinssätzen und auch weit über den tatsächlich zu zahlenden Zinsen. Hier wurde bereits vor Jahrzehnten eine zusätzliche Einnahmequelle zugunsten des allgemeinen Haushaltes der Stadt Höxter aber zu Lasten der Gebührenzahler erschlossen. Die bei den 3 vorgenannten Sachverhalten zu Lasten der Gebührenzahler angewandte Methode wird zwar von den Verwaltungsgerichten in NRW als legal beurteilt. Die Bürger für Höxter geben hier aber zu bedenken: Nicht alles was legal ist, ist auch gerecht. Es obliegt der Entscheidungshoheit des Rates hier die Gebührenzahler fair und gerecht zu behandeln. Dafür stehen die Bürger für Höxter und werden sich auch zukünftig für die Gemeinschaft der Gebührenzahler einsetzen.

Das zusammen ergibt gut 1 Mio. € Jahresgewinn für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Stadtentwässerung Höxter und damit mittelbar für den allgemeinen Haushalt der Stadt Höxter. Für eine gebührenrechnende Einrichtung, die nach dem KAG NRW eigentlich nur das Ziel einer 100%igen Kostendeckung verfolgen sollte, ist das so als „unnatürlich“ anzusehende Ergebnis der ESH alle Jahre wieder recht stattlich. Die Gebührenzahler werden nach Recherchen der Bürger für Höxter aber auch in weiteren Bereichen ungebührlich in Anspruch genommen. Diese ungebührliche Inanspruchnahme wird in den nicht angemessenen Entgelten für die Betriebsführung und die Investitionen der Stadtentwässerung Höxter GmbH letztlich wieder zu Lasten der Gebührenzahler gesehen. In dem Betriebsführungsentgelt ist mittelbar die Abschreibung der Stadtentwässerung Höxter GmbH (SEH) auf das von der Stadt Höxter erworbene Nutzungsrecht für den öffentlichen Verkehrsraum i.H.v. jährlich 125 T€ zuzüglich Zinsen und Mehrwertsteuer enthalten. Das sind durchschnittlich bei einem angenommenen Zinssatz von 2,5 % rd. 223 T€ zu Lasten der Gebührenzahler. Übrigens kommt davon jährlich im allgemeinen städtischen Haushalt der Stadt Höxter aus der Auflösung des „Kaufpreises“ lediglich ein Betrag von 125 T€ an. Kurz gesagt, damit bei der Stadt im allgemeinen Haushalt ein Ertrag von 125 T€ realisiert werden kann, müssen die Gebührenzahler dafür fast 100 T€ mehr bezahlen. Aus Sicht der Bürger für Höxter ist das ein schlechtes Geschäft für die Gebührenzahler, den man sicherheitshalber vorher aber auch gar nicht gefragt hat.

Bei dem Investitionsentgelt hat man der Stadtentwässerung Höxter GmbH die Möglichkeit eingeräumt sogar nicht erbrachte Leistungen abzurechnen. Die SEH erhält das Investitionsentgelt auf der Basis von angenommenen jährlichen Investitionen von 2,9 Mio. € mit rd. 226 T€ vergütet. Das Investitionsentgelt erhöht sich vereinfacht ausgedrückt jährlich um weitere 226 T€ egal, ob die SEH den angenommenen jährlichen Investitionen nachkommt oder nicht. Bis zum 31.12.2016 haben die Gebührenzahler damit für nicht durchgeführte Investitionen der SEH bereits mehr als 2,2 Mio. € für nichts und wieder nichts bezahlt. Der anteilige Betrag für 2016 beläuft sich allein auf gut 600 T€. Die jährliche Belastung für die Gebührenzahler öffnet sich wie eine Schere.

Im ersten Jahr, dem Jahr 2011 betrug der nicht gedeckte Teil des Investitionsentgeltes „nur“ 116 T€. Fünf Jahre später sind es bereits 603 T€. Über die Laufzeit von 20 Jahren droht den Gebührenzahlern allein hier ein Schaden von hochgerechnet fast 20 Mio. €. Nun soll wohl, nachdem die Bürger für Höxter hier über Jahre die Finger in die Wunde gelegt haben, das Investitionsentgelt zugunsten der Gebührenzahler neu geregelt werden. Leider wird der SEH hier aber eine Art „Besitzstandswahrung“ eingeräumt, da wohl das per Ende 2016 erreichte nicht gedeckte Investitionsentgelt von gut 600 T€ bis zum Ablauf der 20 jährigen Vertragslaufzeit jährlich weitergezahlt werden soll. Durch die so beschriebene Vertragsänderung wird aber der „Schaden“ für die Gebührenzahler nur unzureichend repariert. Denn die Gebührenzahler bleiben über die Gesamtlaufzeit gesehen auf 10 Mio. € sitzen, die für nichts und wieder nichts bezahlt werden.

Das alles kann nicht Rechtens im Sinne von Gerecht sein. Die Bürger für Höxter kämpfen daher auf der politischen Ebene für die Gemeinschaft der Gebührenzahler und unterstützen damit auch flankierend die gegen die Entwässerungsgebühren klagenden Höxteraner Einwohner und Unternehmer. Die bei weitem zu hoch angesetzten Entwässerungsgebühren der Stadt Höxter werden von den Bürgern für Höxter als unsozial und unchristlich bewertet. Insbesondere für die Höxteraner Familien, die nur über ein unterdurchschnittliches bis durchschnittliches Einkommen verfügen, wird über die zu hoch „gestalteten“ Entwässerungsgebühren der frei verfügbare Teil der Einkommen abgeschöpft bzw. reduziert, der für die menschenwürdige Gestaltung des Lebens und die Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben unabdingbar ist.

Nicht zuletzt wird hier auch den Kindern in den Familien ein Stück weit die Lebensqualität genommen. In der Ratssitzung am Donnerstag, 23. November werden die Bürger für Höxter sich für eine faire Gestaltung der Entwässerungsgebühren einsetzen und die Bewertung der Entwässerungsgebühren als unsozial und unchristlich weitergehend begründen.

Foto: Pixabay

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