Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Samstag, 27. Juli 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige

NRW (red). Die Soforthilfe Sport der Landesregierung Nordrhein-Westfalen wird fortgesetzt. Die Antragsfrist ist bis zum 15. August 2020 verlängert worden. Insgesamt stehen für die Soforthilfe Sport zehn Millionen Euro zur Verfügung.

„Ich freue mich, dass die Unterstützung notleidender Sportvereine fortgeführt werden kann“, sagte Staatsekretärin Andrea Milz. „Damit kann für unsere Sportvereine in dieser schwierigen Zeit eine Hilfe zur Existenzsicherung geleistet werden.“

Der Landessportbund NRW wird damit in die Lage versetzt, die ursprünglich bis zum 15. Mai 2020 bereitgestellten Landesmittel für notleidende Sportvereine nun bis zum 15. August 2020 zur Verfügung stellen. Jetzt können auch Sportvereine, die bislang keine Billigkeitsleistungen in Anspruch nehmen mussten oder denen fortgesetzt aufgrund der nachhaltigen Folgen der Corona-Pandemie die Zahlungsunfähigkeit droht, auch in nächster Zukunft auf finanzielle Unterstützung des Landes zurückgreifen.

Bislang haben mehr als 450 Sportvereine profitiert

Bisher konnten mehr als 450 Sportvereine mit rund drei Millionen Euro unterstützt und dadurch mit Landesmitteln vor der Zahlungsunfähigkeit bewahrt werden. Sportvereine können aus diesem Hilfsfonds Mittel bis zu 50.000 Euro erhalten. Damit sichert das Land die ehrenamtlichen Strukturen im Sport und die Existenz von Sportvereinen. Diese Hilfe können notleidende Vereine somit ohne Unterbrechung ab dem 16. Mai 2020 bis zum 15. August 2020 über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen ausschließlich online beantragen.

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Holzminden/Eckfeld/SSV%20Holzminden%20und%20Steinheim%20.jpg#joomlaImage://local-images/Holzminden/Eckfeld/SSV Holzminden und Steinheim .jpg?width=295&height=255