Fürstenau (red). Die Diskussion um die Abstände zu neuen Windkraftanlagen in Fürstenau kommt nicht zur Ruhe. Nun sorgt ein Gerichtsurteil für Aufsehen, das die Angelegenheit für die ohnehin schon brisante Lage in Fürstenau weiter anheizt. Der Kreis Höxter soll laut dem Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichtes Minden als Genehmigungsbehörde erneut über den Antrag der Maka Windkraft-Verwaltungs-GmbH auf Errichtung und Betrieb einer Windenenergieanlage in Fürstenau entscheiden. Laut Stadtverwaltung sei das Urteil am Donnerstag dort eingegangen. Das Gericht begründet seine Entscheidung wie folgt: Die Ausweisung von Windkonzentrationsflächen in den Flächennutzungsplänen der Stadt Höxter aus den Jahren 1998 und 2005 würden keine Wirksamkeit entfalten. Aus Sicht des Verwaltungsgerichtes Minden liegt der Kern des Problems aber darin, dass die Stadt Höxter keinen gültigen Flächennutzungsplan vorlegen könne.
Dem Kreis Höxter ist vom Gericht in Minden nun auferlegt worden, die Flächennutzungspläne von 1998 und 2005 beim Genehmigungsverfahren nicht mehr zu berücksichtigen. Beide Pläne würden aus Sicht des Verwaltungsgerichts erhebliche rechtliche Mängel aufweisen. Es werden in den nächsten Tagen noch mer Urteile erwartet für vier weitere Anlagen in diesem Bereich. Bei der Abstimmung für die Abstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung hat der Rat der Stadt Höxter im September für die Variante „1000/600“ gestimmt. Windkonzentrationszonen zu Wohnsiedlungen sind nach Entscheidung des Rates auf 1000 Meter festgelegt worden. Zur Wohnbebauung im Außenbereich beträgt der Abstand laut Abstimmung 600 Meter. „Kein ausreichender substantieller Raum für die Windkraft laut geltendem Recht“ meint die Maka Windkraft-Verwaltungs-GmbH. Neuer Wind bläst jedoch derweil aus Düsseldorf: Die neue NRW-Landesregierung hat ebenfalls im September die Einschränkungen des Windenergie-Ausbaus beschlossen. Windräder sollen demnach künftig einen Mindestabstand von 1500 Metern zu reinen und allgemeinen Wohngebieten haben. Die Änderung zur Abstandständen soll Anfang 2018 rechtsverbindlich werden. Der Kreis Höxter wolle das Urteil nun erst einmal genau prüfen, sagt die Pressesprecherin des Kreises Höxter, Silja Polzin.
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