Höxter (red). E(lektro)-Scooter ohne Sitz sieht man inzwischen auch im Kreis Höxter häufiger im Straßenbild. Doch wer damit in Deutschland am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen will, muss dabei bestimmte Bedingungen erfüllen. Nicht jedes Modell aus Fernost ist zulässig und nicht jede Person darf so ein Elektrokleinstfahrzeug führen. Auch Versicherungspflicht und Betriebserlaubnis sollten vorher genau abgeklärt werden. 

Dies wurde zum Beispiel einer 70-jährigen Frau in Höxter zum Verhängnis, die am Donnerstag, 17. September, bei einer Verkehrskontrolle an der Albaxer Straße in Höxter angehalten wurde. Die Frau fuhr mit ihrem Elektro-Roller, der bis zu 25 km/h schnell sein kann, auf dem Gehweg. Ein festangebrachtes Typenschild oder Fahrgestellnummer gab es nicht, eine Betriebserlaubnis lag ebenfalls nicht vor. Nach der Kontrolle wurde ihr die Weiterfahrt im öffentlichen Verkehrsraum untersagt. Sie musste den Elektroroller nach Hause schieben. Sie erwartet nun eine Anzeige, da sie als Fahrzeugführerin gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoßen hat. 

Grundsätzlich dürfen Personen ab 14 Jahre einen E-Scooter ohne Prüfbescheinigung oder Führerschein führen. Die Fahrzeuge dürfen nur von einer Person benutzt werden. Es besteht zwar keine Helmtragepflicht, jedoch wird seitens der Polizei empfohlen, einen Fahrradhelm zu tragen. 

Die Fahrzeuge müssen technischen Standards entsprechen. Diese werden durch eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis nachgewiesen. Die E-Scooter müssen mit zwei voneinander unabhängigen Bremsen und einer helltönenden Klingel ausgerüstet sein. Weiterhin müssen lichttechnische Einrichtungen, ein weißes Licht und ein weißer Reflektor vorne, sowie ein rotes Licht und ein roter Reflektor hinten, vorhanden sein. Die Lichter können mit Strom durch eine Lichtmaschine oder durch einen Akku versorgt werden. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit darf maximal 20 km/h betragen.

Wie bei den meisten Kraftfahrzeugen ist auch für einen Elektroroller eine Haftpflichtversicherung nötig. Das ausgegebene Versicherungskennzeichen muss gut lesbar und fest am Heck angebracht sein. Die Betriebserlaubnis und die Versicherungsbescheinigung müssen mitgeführt und bei einer Polizeikontrolle ausgehändigt werden.

E-Scooter-Führer müssen den Radweg benutzen. Ist dieser nicht vorhanden, so müssen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Der Gehweg ist tabu! E-Scooter dürfen nicht nebeneinander fahren. Wer mit dem Gefährt abbiegt, muss wie beim Fahrradfahren Handzeichen geben. Während der Fahrt ist die Handynutzung verboten! Ansonsten gelten auch hier die Promillegrenzen wie bei anderen Kfz-Führern bzw. ein absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger und junge Fahrer (21 Jahre oder Probezeit). Verstöße gegen die Zulassungs- oder Verhaltensregeln können zu Ordnungswidrigkeiten- oder sogar Strafverfahren führen.

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