NRW (red). Sie ist mit ihren 13 Zentimetern die kleinste europäische Schwalbenart. Dies hält die Uferschwalbe aber nicht davon ab, im Herbst ihr Brutgebiet zu verlassen und tausende von Kilometer weiter ihr Winterquartier in Afrika oder Südamerika aufzuschlagen. In Nordrhein-Westfalen kommt der Langstreckenzieher, der bis zu 50 km/h Fluggeschwindigkeit erreicht, vor allem im Tiefland vor. Bedeutende Brutvorkommen an natürlichen Flussstandorten existieren vor allem an Ruhr, Wurm und Lippe. Ursprünglich bewohnte die Uferschwalbe natürlich entstehende Steilwände und Prallhänge an Flussufern. Heute brütet sie in Nordrhein-Westfalen vor allem in Sand-, Kies oder Lößgruben. Als Koloniebrüter benötigt sie senkrechte, vegetationsfreie Steilwände aus Sand oder Lehm. Der Gesamtbestand wird auf 4.000 bis 6.000 Brutpaare geschätzt, die sich auf 100 bis 150 Kolonien verteilen.

Die Uferschwalbe ist eine von insgesamt 166 Brutvogelarten in Nordrhein-Westfalen, 128 davon sind als Zugvögel einzustufen, wobei 50 Zugvögel-Arten Teilzieher sind, bei denen nur ein Teil der Population Zugverhalten zeigt. Zu den Zugvögeln gehören auch Kraniche, Mauersegler, Schwarzstorch und Feldlerche. Teilzieher sind Ringeltaube, Waldohreule, Eisvogel und Zaunkönig. Lieber in einer Region bleiben Haussperling, Waldkauz, Eichelhäher und Blaumeise.

Die Vogelzugzeit umfasst insbesondere das Frühjahr (Abzug der Überwinterer und Ankunft der Brutvögel) und den Herbst (Ankunft der Überwinterer und Abzug der Brutvögel). Je nach Überwinterungsgebiet lassen sich Kurz- und Langstreckenzieher unterscheiden. Das Ziel der Kurzstreckenzieher wie Kranich, Kiebitz oder Star ist meist der Mittelmeerraum oder Westeuropa. Langstreckenzieher wie Arten Mauersegler, die Schwalbenarten überwintern meist in Afrika südlich der Sahara, wobei es bei vielen Arten Übergänge zwischen diesen Zugformen gibt. Laut NABU verlassen über 200 Millionen Zugvögel Ende der Sommerferien ihre Brutgebiete in Deutschland.
 
Die Mehrzahl der in NRW brütenden Zugvögel zieht im Herbst in eine südwestliche Richtung ab (zum Beispiel der Weißstorch). Die Rast- und/oder Überwinterungsgebiete befinden sich im südlichen Frankreich, auf der Iberischen Halbinsel und Nordwestafrika bis nach Westafrika. Viele Zugvögel ziehen auch nach Westen, in die Niederlande und auf die Britischen Inseln, wie zum Beispiel die Mönchsgrasmücken. Wenige Arten, wie der Neuntöter, ziehen in eine südöstliche Richtung in den östlichen Mittelmeerraum und manchmal weiter ins östliche und südliche Afrika.

Manche Arten zeigen in den letzten Jahren eine Verkürzung der Zugroute. So überwintern inzwischen mehr Weißstörche als noch vor Jahrzehnten in Südwesteuropa, anstatt weiter nach Westafrika zu ziehen.

Die EU-Vogelschutzrichtlinie verpflichtet in Artikel 4 Absatz 2 die Mitgliedstaaten zu Schutzmaßnahmen für die "regelmäßig auftretenden Zugvogelarten hinsichtlich ihrer Vermehrungs-, Mauser- und Überwinterungsgebiete sowie der Rastplätze in ihren Wanderungsgebieten". Das Land Nordrhein-Westfalen hat 28 EU-Vogelschutzgebiete ausgewiesen, mit denen die Lebensräume nicht zuletzt einer Vielzahl von Zugvogelarten geschützt werden. Auch die über 3000 Naturschutzgebiete in NRW unterstützen den Zugvogelschutz. Wesentlich ist hier unter anderem die vom Land geförderte Schutzgebietsbetreuung durch das fast flächendeckende Netzwerk der Biologischen Stationen in NRW.

Im Rahmen des Übereinkommens über Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung (Ramsar-Konvention) hat NRW mit dem Unteren Niederrhein, den Rieselfeldern Münster und der Weserstaustufe Schlüsselburg drei Feuchtgebiete internationaler Bedeutung wesentlich zum Schutz der dort auftretenden Zugvögel ausgewiesen.

Das Land fördert eine Reihe von Projekten, die dem Schutz gefährdeter Zugvögel dienen, darunter die EU-LIFE-Projekte "Grünland für Wiesenvögel" im Kreis Kleve und das LIFE-Projekt "Wiesenvögel NRW" mit Projektgebieten in acht Vogelschutzgebieten im Tiefland von NRW.

Weitere Infos unter: https://www.life-wiesenvoegel.nrw.de/ und https://www.lanuv.nrw.de/natur/artenschutz