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Montag, 25. November 2024 Mediadaten
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Höxter (red). Es begann mit einer kleinen Verkehrskontrolle und endete für einen 24-Jährigen in Untersuchungshaft. Der Mann hatte nicht nur unter Drogeneinfluss einen E-Scooter gesteuert, sondern offenbar auch regen Handel mit Drogen betrieben. Die Ermittler des Höxteraner Kriminalkommissariats 2 stellten bei einer Hausdurchsuchung bedeutende Mengen verschiedener verbotener Substanzen und Waffen sicher. 

Als eine Polizeistreife an einem Sonntagabend gegen 22.55 Uhr am Berliner Platz in Höxter einen E-Scooter stoppte, ahnte sie noch nicht, welche Entwicklung sich dadurch ergeben sollte. Der 24-jährige E-Scooter-Fahrer zeigte drogentypische Ausfallerscheinungen, weshalb ein Drogenvortest durchgeführt wurde. Der Test zeigte ein positives Ergebnis an, außerdem wurden in seinem Rucksack 212 Gramm Marihuana aufgefunden, was einem Straßenverkaufswert von rund 2.000 Euro entspricht.

Während der Kontrolle warf sich der Mann plötzlich auf den Boden, zog ein Messer aus seiner Kleidung und drohte damit, sich selbst das Leben zu nehmen. Erst nach mehrstündigen Verhandlungen - unterdessen hatten die Polizisten Verstärkung hingezogen - konnte der 24-Jährige überzeugt werden, das Messer wegzulegen. Daraufhin wurde er zunächst in Gewahrsam genommen und aufgrund der Umstände anschließend in eine Psychiatrie gebracht.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Paderborn ordnete das Amtsgericht Paderborn eine Durchsuchung der Wohnung des 24-Jährigen an, die am nächsten Morgen durchgeführt wurde. 

Dort wurden die Ermittler fündig: Sie stellten 775 Gramm Amphetamine, 86 Gramm Haschisch und 33 Gramm Marihuana sicher, was einem Gesamtverkaufswert von gut 5.000 Euro entspricht. Aufgefunden wurden auch eine Feinwaage, ein verbotenes Butterfly-Messer sowie ein weiteres scharfes Jagdmesser mit 27 Zentimeter Klingenlänge

Dem Beschuldigten wird nun vorgeworfen, mit Betäubungsmitteln (Amphetaminen und Cannabis) in nicht geringen Mengen unerlaubten Handel zu treiben. Das Amtsgericht Höxter folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft, sah entsprechende Haftgründe und ordnete die Untersuchungshaft an

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