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Mittwoch, 16. April 2025 Mediadaten
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Steinheim (red). Gülle-Unfall vor Steinheimer Kreisel: Ermittlungen nehmen überraschende Wendung! Ein mit Gülle beladener Lkw ist am Donnerstagmittag, den 10. April auf der B239 kurz vor dem Kreisverkehr zur B252 bei Steinheim verunglückt. Das mit einem Anhänger ausgestattete Gespann kippte in einer Linkskurve auf die rechte Seite – die Folge waren nicht nur erhebliche Verkehrsprobleme, sondern zunächst auch strafrechtliche Ermittlungen gegen Fahrer und Halter des Fahrzeugs. Doch am Freitag kam die überraschende Kehrtwende. Der Unfall ereignete sich gegen 13.15 Uhr: Ein 21-jähriger Fahrer aus Höxter war in Richtung Steinheim unterwegs, als er in einer Linkskurve kurz vor dem Kreisel die Kontrolle über das Fahrzeug verlor. Die Zugmaschine samt Gülle-Anhänger kippte um. Der junge Fahrer erlitt leichte Verletzungen, der Lastwagen und der Anhänger wurden schwer beschädigt und mussten abgeschleppt werden. Der Sachschaden wird auf rund 50.000 Euro geschätzt. Besonders ärgerlich für viele Autofahrer: Der Unfall blockierte den Zubringer nach Lippe vollständig. Die Polizei leitete den Verkehr über das Stadtgebiet Steinheim um – mit entsprechenden Staus und Verzögerungen.

Am Tag nach dem Unfall gab die Polizei zunächst bekannt, dass gegen den 21-jährigen Fahrer wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt werde. Er soll laut erster Mitteilung nicht über die erforderliche Führerscheinklasse verfügt haben. Auch gegen den Halter des Fahrzeugs wurde ein Verfahren eingeleitet – wegen des Verdachts, das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis zugelassen zu haben. Doch am Freitagnachmittag folgte die Korrektur: Die Polizei nahm die Vorwürfe teilweise zurück. In einer neuen Stellungnahme hieß es, dass vor Ort zunächst unklar gewesen sei, ob der Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis für das Gespann besitze. Eine umfassende Überprüfung habe ergeben, dass es sich bei dem Fahrzeug um eine Sonderzulassung für den land- und forstwirtschaftlichen Bereich handele – mit einer begrenzten Höchstgeschwindigkeit. Für solche Fahrzeuge gelten andere rechtliche Voraussetzungen und Fahrerlaubnisklassen. Die Ermittlungen sind zwar noch nicht abgeschlossen, doch der zunächst schwerwiegende Verdacht gegen den jungen Fahrer scheint sich zumindest teilweise zu relativieren. Die Polizei kündigte an, die Hintergründe des Unfalls und die genauen rechtlichen Bedingungen der Sonderzulassung weiter zu prüfen. Bis dahin bleibt offen, ob dem Fahrer und dem Fahrzeughalter Konsequenzen drohen.

Foto: Thomas Kube

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