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Freitag, 22. November 2024 Mediadaten
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Kreis (red). In der kommenden Woche wird der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages das Jahressteuergesetz 2020 beraten. Es soll dann am 16. Dezember im Bundestag und am 18. Dezember 2020 im Bundesrat beschlossen werden. Nach intensiven parlamentarischen Beratungen konnten CDU/CSU und SPD eine Vielzahl an Verbesserungen durchsetzen. Pünktlich zum Internationalen Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember stärkt das beschlossene Paket Vereine und Ehrenamtliche. Christian Haase, heimischer CDU-Bundestagsabgeordneter, begrüßt die Einigung: „Die Stärkung des Ehrenamtes ist für mich eine Herzensangelegenheit. Daher freue ich mich, dass viele Punkte aus unserem Positionspapier, das die Fraktion im Juni beschlossen hatte, aufgegriffen wurden. Durch Steuerentlastungen und Bürokratieabbau wollen wir die unverzichtbare Arbeit der Ehrenamtlichen erleichtern – und bringen damit auch unseren großen Respekt vor diesem Engagement zum Ausdruck. Der Einsatz für andere hält unsere Gesellschaft zusammen – nicht nur jetzt in der Krise.“

Ab 2021 wird die Übungsleiterpauschale auf 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 840 Euro steigen. Außerdem wird der vereinfachte Spendennachweis bis zum Betrag von 300 Euro möglich sein. Die Einnahmegrenze zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Organisationen wird auf 45.000 Euro erhöht. Außerdem wird die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung für kleine Körperschaften abgeschafft und die Mittelweitergabe unter gemeinnützigen Organisationen rechtssicher ausgestaltet. Außerdem werden die Zwecke „Klimaschutz“, „Freifunk“ und „Ortsverschönerungen“ in den Zweckkatalog aufgenommen. Auf eine gesetzliche Neuregelung der politischen Betätigung im Gemeinnützigkeitsrecht wird dagegen verzichtet.

Christian Haase unterstützt diese Entscheidung: „Auch mich haben zu diesem Thema viele Zuschriften erreicht. Aber die Rechtslage ist klar: Eine gemeinnützige Körperschaft kann sich politisch betätigen, wenn der gemeinnützige Zweck damit verfolgt wird und Politik nicht der Hauptzweck ist. Ein Umweltverband kann deshalb selbstverständlich laut und kritisch mehr Klimaschutz fordern und ein Hilfswerk kann intensiv für Entwicklungsziele trommeln. Die Gemeinnützigkeit wird dadurch nicht gefährdet. Auch der Bundesrat teilt die Auffassung, dass es keine Gesetzesänderung braucht. Und völlig unstreitig kann der Fußballclub oder der Musikverband Aktionen gegen Rassismus machen. Es gibt keinen einzigen Verein, der deshalb Probleme mit der Gemeinnützigkeit bekommen hätte.“

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