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Donnerstag, 28. November 2024 Mediadaten
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NRW (red). Auch in diesem Jahr fördert das Land Nordrhein-Westfalen die Anschaffung von Drohnen zur Rehkitz-Rettung. 100.000 Euro stellt das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium hierfür bereit. Bereits im vergangenen Jahr konnten die nordrhein-westfälischen Kreisjägerschaften mit Förderung des Landes 33 Drohnen anschaffen. 663 Kitze konnten so 2021 vor dem Mähtod bewahrt werden.

„Zum Einsatz kommen die Drohnen im Vorfeld von Mäharbeiten, um im hohen Gras versteckte Kitze zu finden und in sichere Bereiche zu bringen. Landwirtschaft und Jägerschaft arbeiten dabei eng zusammen – hierfür möchte ich mich herzlich bedanken“, so Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser. „Mit den Drohnen können große Flächen effektiv abgesucht und so Wildtiere geschützt werden. Die Erfahrungen und positiven Rückmeldungen bestärken uns darin, unser Förderprogramm fortzusetzen.“

Rehkitze werden von den Ricken, den weiblichen Rehen, im hohen Gras geboren. Durch den sogenannten "Drückinstinkt" verharren Kitze bei Gefahr am Boden. Vor der Mahd kontrollieren Landwirtschaft und Jägerschaft daher gemeinsam, ob sich auf den Wiesen Kitze im Gras verstecken. Um diese Arbeit zu unterstützen, hat das Umweltministerium 2021 erstmals ein Förderprogramm zur Drohnen-Anschaffung aufgelegt, das später auch der Bund aufgegriffen hat. Aufgrund der großen Nachfrage in diesen Programmen stellt das Land erneut Mittel für die Drohnen-Förderung zur Verfügung.

Die Ministerin rief die nordrhein-westfälischen Kreisjägerschaften auf, die Chance zu nutzen und vom dem Programm rege Gebrauch zu machen. Landwirt- und Kreisjägerschaft sollten sich vor der ersten Frühjahrsmahd gut abstimmen, damit die Maschinen erst dann zum Einsatz kommen, wenn sich auf den betreffenden Flächen kein Jungwild mehr befindet.

Das Förderprogramm richtet sich gezielt an die nordrhein-westfälischen Kreisjägerschaften. Gefördert wird die Beschaffung geeigneter Drohnen mit Echtbildübertragung und Wärmebildkamerasystemen zur Rehkitzrettung. Die Zuwendung beträgt maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Pro Kreisjägerschaft können bis zu zwei Drohnen gefördert werden.

Umgesetzt wird das Förderprogramm durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.

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