Höxter (r). Die Stadtverwaltung Höxter eröffnet das Briefwahlbüro zur Landtagswahl. Ab sofort können die Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl bei der Kreisstadt Höxter mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden, vorzugsweise online direkt über den Link „hoexter.de/briefwahl“. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig und kann deshalb nicht entgegengenommen werden.

Weitere Informationen zur Landtagswahl sowie der Onlineantrag können außerdem auch auf der Homepage der Stadt unter www.hoexter.de aufgerufen werden. Die Beantragung kann auch mündlich, schriftlich oder elektronisch erfolgen. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig und kann deshalb nicht entgegengenommen werden. Daneben bietet die Stadt den Briefwählern auch die Möglichkeit, montags bis freitags von 8:30 bis 12:30 Uhr sowie montags bis donnerstags von 14:00 bis 16:00 Uhr im Briefwahlbüro im Sitzungssaal des Stadthauses am Petritor, Gebäude A, 1. Obergeschoss, Westerbachstraße 45, 37671 Höxter direkt vor Ort zu wählen. Hierzu sollen die Wahlbenachrichtigungskarte und der Personalausweis mitgebracht werden. Sofern die Wahlbenachrichtigungskarte noch nicht vorliegt, genügt auch nur die Vorlage des Personalausweises. Im Briefwahlbüro gelten die aktuellen Corona-Hygieneregeln sowie die Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung. Da der Zutritt auf zwei Personen begrenzt ist, kann es zu Wartezeiten kommen.

Falls neben den eigenen Briefwahlunterlagen auch für weitere Personen Briefwahlunterlagen beantragt und in Empfang genommen werden sollen, ist dies für bis zu vier weitere Personen nur gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich. Die schriftliche und unterzeichnete Vollmacht ist bei Abholung im Original vorzulegen. Der Antrag auf Briefwahl sollte spätestens bis Mittwoch, 11. Mai 2022, um 12:00 Uhr bei der Stadtverwaltung Höxter eingegangen sein, um die rechtzeitige Zustellung der Wahlunterlagen gewährleisten zu können. Der Wahlbrief muss spätestens am Sonntag, 15. Mai 2022, um 18:00 Uhr im Wahlamt eingegangen sein. Verspätet eingegangene Unterlagen sind ungültig. Bei Rückfragen können Sie sich gerne an das Wahlamt unter 05271/963 -1103, -1101 und -1102 wenden.